Waldbrandgefahr Stufe 4

Aktuelle Trockenheit in den Wäldern

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Vorsorge- und Aufklärungsmaßnahmen für den Landkreis Nordwestmecklenburg.


Da die meisten Brände durch fahrlässiges Fehlverhalten entstehen, sind Vorsorge- und Aufklärungsmaßnahmen unerlässlich. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Dazu zählen:

  • Im und am Wald (Mindestabstand 50 Meter) darf kein Feuer entzündet werden.
  • Nicht im Wald und in der Feldflur rauchen und keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen.
  • Aus betrieblichen Gründen anzulegende Feuer, im oder am Wald, sind bei der Forstbehörde und der Feuerwehrleitstelle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen; Brandschutzauflagen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Befahren von nicht öffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.
  • Beim Bemerken von Bränden in Wäldern, Heideflächen und auch Mooren sollte alle Bürgerinnen und Bürger für eine schnellstmögliche Alarmierung von Feuerwehr (Notruf 112) oder Polizei (Notruf 110) sorgen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.wald-mv.de/waldprojekte/waldbrandschutz/

*Die Gefahrenstufe 5 kann nur in Forst- oder Nationalparkämtern mit einem überwiegenden Anteil an A-Gebieten (allg. hohe Waldbrandgefahr) ausgelöst werden. Für die Gebiete B und C (allg. mittlere und geringe Waldbrandgefahr) ist bereits die Gefahrenstufe 4 die höchstmögliche Gefahrenstufe! Der Landkreis Nordwestmecklenburg besteht im Großteil aus C-Gebieten.

(Informationen des Geodatenzentrums)

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