Weitere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen

Fundorte in Dassow, Groß Schwansee und Schönberg

Schwan im Portrait

Festlegungen aus der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 2 gelten weiterhin


In dieser Woche (KW.10) wurde bei weiteren 5 verendeten Wildvögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um  drei Höckerschwäne,  einen Singschwan und eine Blessgans. Die Fundorte befanden sich am Dassower See, an der Ostseeküste im Bereich Gross Schwansee und in Schönberg im Bereich der Teichanlagen.

Noch ist der Seuchenzug in der Wildvogelpopulation nicht vorbei und die Tierhalter müssen sich zum Schutz ihres eigenen Hausgeflügelbestandes strikt an die Biosicherheitsmaßnahmen halten. Hofteiche sind sicher auszuzäunen. Sofern das auf den betroffenen Grundstücken nicht möglich ist, hat der Tierhalter auch hier die Pflicht das Geflügel (außer Tauben) in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Wildvogel sichere Voliere) zu halten.

 

 

Im gesamten Landkreis gelten weiterhin die Festlegungen aus der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 2 zum Schutz vor der Geflügelpest

·         Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.

·         Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.

·         Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.

·         Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.

·         Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.

Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung unter 03841- 3040 3901.
In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg unter 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

Zurück Nach oben Drucken Notfall