Jugendarbeit
Leistungsbeschreibung
Kinder- und Jugenderholung
Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert die Teilnahmebeiträge von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien an Freizeit-, Ferien- und Erholungsmaßnamen gemäß § 90 Achtes Buch - Sozialgesetzbuch SGB VIII. Durch diese Maßnahmen sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bekommen, zusammen mit Gleichaltrigen ihre Ferien zu verbringen und außerhalb des Alltags neue Erlebnisse zu machen.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg gewährt den Eltern/ Personensorgeberechtigten im Rahmen der Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII finanzielle Unterstützung auf der Grundlage des Verfahrens zur Übernahme von Teilnehmerbeiträgen im Rahmen von mehrtägigen Ferienfahrten/ Freizeitfahrten nach § 90 SGB VIII Pauschalierte Kostenbeteiligung.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.
Zuständige Stelle
Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eltern/Personenberechtigte in Verbindung mit der Bestätigung des Trägers der Maßnahme.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für den Bereich Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg
- Verwendungsnachweis über die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Jugendarbeit im Landkreis Nordwestmecklenburg
- Belegliste Teilnehmerliste
- Antrag Personalkostenzuschuss Jugendarbeit
- Jugendarbeit Antrag Kleinprojekte
- Antrag Jugendarbeit – Ferienlager
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html
