Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Wählen Sie den Ort aus (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz), um die zuständige Stelle sowie wichtige Zusatzinformationen vom Landkreis zu erhalten.

Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden

Bringen Sie die von Ihnen beanstandete Ware so schnell wie möglich in die Verkaufseinrichtung zurück.

Waren, die der amtlichen Lebensmittelüberwachung unterliegen sind:

  • Lebensmittel
  • Tabakerzeugnisse
  • kosmetische Mittel
  • Bedarfsgegenstände (Zu den Bedarfsgegenständen zählen auch Spielwaren, Bekleidungsgegenstände, Reinigungs- und Pflegemittel u.a.)

Wird Ihr Ersatzanspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, die Ware beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Untersuchung als Beschwerdeprobe abzugeben. Belege über Zeitpunkt und Ort, an dem die Erzeugnisse erworben wurden, sind für die weitere Bearbeitung sehr hilfreich.

 

 

Zurück Nach oben Drucken Notfall