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Befreiung von der Betriebspflicht

Leistungsbeschreibung

Der Betreiber eines Hafens, einer Anlege- oder Umschlagstelle ist verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Die zuständige Behörde kann den Betreiber auf Antrag von der Betriebspflicht befreien; sie muss ihn hiervon befreien, wenn ihm die Fortführung des Betriebes nicht mehr zuzumuten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag auf Befreiung sind die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen.

 

 

Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html

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