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Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber

  • auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
  • und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
  • oder ob Grenzüberbauten vorkommen.

Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid

Zuständige Stelle

  • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Eine Grenzbescheinigung kostet: im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung und Einmessung von Nutzungsartengrenzen (Tarifstelle 13): 90 EUR oder nach vorhandenen Katasterunterlagen: ohne Ortsbesichtigung: 113 EUR mit Ortsbesichtigung:  226 EUR

 

 

Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html

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