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Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber
- auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
- und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
- oder ob Grenzüberbauten vorkommen.
Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Zuständige Stelle
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Eine Grenzbescheinigung kostet: im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung und Einmessung von Nutzungsartengrenzen (Tarifstelle 13): 90 EUR oder nach vorhandenen Katasterunterlagen: ohne Ortsbesichtigung: 113 EUR mit Ortsbesichtigung: 226 EUR
Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html
