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Prostitutionsveranstaltung anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.

Prostitutionsveranstaltungen bezeichnen auf einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.

Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen  durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten der Prostitutionsveranstaltung dürfen den Anforderungen zum Schutz der während der Prostitutionsveranstaltung tätigen Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, der Kunden und Kundinnen, zum Schutz der Jugend und der Anwohner und Anwohnerinnen sowie der Anlieger und der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Ist der Schutz nicht gewährleistet, kann die zuständige Behörde die Prostitutionsveranstaltungen untersagen.

Beachten Sie, dass zur Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung zudem eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erforderlich ist.

Spezielle Hinweise: Prostitutionsveranstaltung anzeigen ( Nordwestmecklenburg )

Verfahrensablauf

Sie reichen die Anzeige und alle Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen.

Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die zuständige Stelle die Durchführung der angezeigten Prostitutionsveranstaltung untersagen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Wenn Sie die Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen anzeigen möchten, müssen Sie:

  • eine gültige Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen vorweisen.
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch für Ihren Stellvertreter oder Ihre Stellvertreterin.
  • Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder die Betreiberin oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet werden (Veranstaltungsleitung).

Zudem müssen

  • vor jeder einzelnen Prostitutionsveranstaltung ein Veranstaltungskonzept erstellt werden, das die räumlichen, organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Veranstaltung beschreibt und die Darlegungen des Betriebskonzepts konkretisiert und
  • die für die Veranstaltung vorgesehenen Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste oder mobile Anlagen die Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen gemäß § 18 bzw. 19 ProstSchG erfüllen und dürfen den Versagungsgründen gem. § 14 Abs. 2 ProstSchG nicht entgegenstehen

Welche Unterlagen werden benötigt?

sonstige Unterlagen

Spezielle Hinweise: Prostitutionsveranstaltung anzeigen ( Nordwestmecklenburg )

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr

150,00 EUR bis 500,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Prostitutionsveranstaltungen müssen der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn angezeigt werden. Ohne eine zugrunde liegende Erlaubnis nach § 12 ProstSchG kann die Anzeige zur Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung nicht bearbeitet werden.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird die Anzeige zeitnah bearbeitet.

Rechtsbehelf

grundsätzlich kein Rechtsbehelf – da nur Anzeigepflicht

soweit Anzeigebezogen neue Verwaltungsakte erlassen werden

  • Widerspruch

verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruchsverfahren

 

 

Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html

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