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Drogenhilfe Beratung

Leistungsbeschreibung

Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige.

Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landeskoordinierungsstelle
für Suchtthemen MV ( https://www.lakost-mv.de/suchtnavi . ) abrufbar.

Die Beratung ist kostenlos.

Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html

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