Wählen Sie den Ort aus (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz), um die zuständige Stelle sowie wichtige Zusatzinformationen vom Landkreis zu erhalten.

Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben und Ihnen die Erlaubnis für die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges befristet erteilt wurde, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt gegebenenfalls eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.

Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Erlaubnis.

Zuständige Stelle

kreisfreie Städte und die Landkreise

Voraussetzungen

Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einzelfirma (natürliche Person):

  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis

Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den/die gesetzlichen Vertreter
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den/die gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis

Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

  • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr

100,00 EUR bis 750,00 EUR
Richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Ablauf der Erlaubnis.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
  • verwaltungsgerichtliche Klage

 

 

Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html

Zurück Nach oben Drucken Notfall