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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Leistungsbeschreibung
Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt oder die Verwendung des entsprechenden Online-Services.
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
- das Kind volljährig ist,
- der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel die Vaterschaft wurde festgestellt.
Zuständige Stelle
örtliches Jugendamt
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen.
Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html
