Wählen Sie den Ort aus (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz), um die zuständige Stelle sowie wichtige Zusatzinformationen vom Landkreis zu erhalten.

Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - EU-Gemeinschaftslizenz: Änderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie grundlegende Änderungen in Ihrem Unternehmen genehmigen lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Erweiterung oder wesentlicher Änderung des Unternehmens 
  • geplanter Übertragung der Rechte und Pflichten der EU-Gemeinschaftslizenz
  • Übertragung der Betriebsführung

Geringfüge Änderungen, zum Beispiel bei den Beförderungsbedingungen, teilen Sie der zuständigen Behörde lediglich mit.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten 
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Es werden Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchgeführt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte

Voraussetzungen

  • Sie verfügen bereits über eine EU-Gemeinschaftslizenz.
  • In Ihrem Unternehmen finden grundlegende Änderungen statt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

100,00 EUR bis 1.456,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefgkostv/BJNR216800001.html
Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.

 

 

Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html

Zurück Nach oben Drucken Notfall