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Altlasten- oder Bodenschutzkataster: Auskunft beantragen

Leistungsbeschreibung

Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

Als zuständige obere Bodenschutzbehörde führt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV das digitale Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK MV), in dem Informationen zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen geführt werden.

Benötigt ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht, kann er online einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

Für die Erteilung einer Auskunft muss der Eigentümer einen Eigentumsnachweis oder eine Person, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks ist, eine Vollmacht des Eigentümers digital übermitteln.

Liegen die angefragten Flurstücke in mehr als einer Gemarkung, müssen mehrere Anfragen gestellt werden.

Leistungsbeschreibung ( Nordwestmecklenburg )

Weiterführende Informationen:

Auskunft zur Kampfmittelbelastung beantragen

Überprüfung der Kampfmittelbelastung beantragen

Verfahrensablauf

Als Erstes müssen die Flurstücke angeben werden, für welche eine Auskunft beantragt wird. Die Flurstücke müssen sich innerhalb einer Gemarkung befinden.

Im nächsten Schritt wird automatisch kontrolliert, ob Hinweise zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen für das/die Flurstücke vorliegen. Liegen keine vor, erhalten sie sofort einen Negativbescheid im PDF-Format.

Kann ein Verdacht nicht sicher ausgeschlossen werden, wird der Antrag digital an die zuständige untere Bodenschutzbehörde weitergeleitet.

Zuvor müssen Sie den Grund der Anfrage angeben und den Nachweis Ihres berechtigten Interesses (Eigentümer des Grundstücks / Vollmacht des Eigentümers) belegen.

Für eventuelle Nachfragen erhalten Sie per Mail die Kontaktinformationen der Behörde.

Zuständige Stelle

Untere Bodenschutzbehörden des Landes M-V  
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte

Obere Bodenschutzbehörde des Landes M-V 
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V)

Voraussetzungen

Für die Online-Anfrage sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Wird bei der Online-Anfrage kein eindeutiges Ergebnis ermittelt, müssen Sie im Anschluss die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Informationen eingeben. Dabei handelt es sich um den Grund der Anfrage und der Nachweis Ihres berechtigten Interesses (Eigentümer des Grundstücks / Vollmacht des Eigentümers).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Erteilung einer Altlastenauskunft kann nur online gestellt werden.

Die angefragten Flurstücke müssen zu einer Gemarkung gehören.

Für den Antrag werden nachfolgende Angaben benötigt:

  • Grund für das Auskunftsersuchen,
  • Name und Anschrift (es werden die Daten aus Ihrem BundID-Konto übernommen),
  • die Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks.
  • Sind Sie Eigentümer des Grundstücks, fügen Sie einen Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) bei.
  • Sind Sie nicht Eigentümer des Grundstücks, fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei.

Welche Gebühren fallen an?

Eine negative Online-Auskunft ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Ist eine Online Auskunft möglich, erhalten Sie diese sofort als PDF-Dokument.

 

 

Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.nordwestmecklenburg.de/datenschutzhinweise.html

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