Kraftfahrzeug: abmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.
Zuständige Stelle
Beantragung bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
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Kennzeichenschilder
Welche Gebühren fallen an?
Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 15d Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)