Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

Leistungsbeschreibung

Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

Spezielle Hinweise: Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen (außerorts) in LANDKREIS Nordwestmecklenburg ( Nordwestmecklenburg )

Wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Hier finden Sie eine Übersicht der Kreisstraßen im Landkreis Nordwestmecklenburg. 

Betreffen die Schäden Landes- oder Bundesstraßen wenden Sie sich bitte an die Straßenmeisterei von Wismar. Die Standorte befinden sich in Rüggow, Börzow und in Gadebusch.

Für Geh- und Radwege sind die Gemeinden/Ämter zuständig.

Zuständige Stelle

Straßenbaubehörden des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei) oder der Landkreise (Kreisstraßenmeisterei)

 

 

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