Aktuell: Zwischenergebnisse der Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2021

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 26. September 2021 statt.

Auf dieser Seite werden Sie zeitnah alle nötigen Informationen erhalten. Für Rückfragen steht Ihnen das Kreiswahlbüro gerne zur Verfügung.

Bekanntmachungen

Beschreibung Download
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages im Bundestagswahlkreis 13
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises Nordwestmecklenburg
0.31 MB
Bekanntmachung über die 2. Sitzung des Kreiswahlausschusses zur endgültigen Ergebnisfeststellung im Bundestagswahlkreis 12 Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises Nordwestmecklenburg
1.49 MB
Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages im Bundestagswahlkreis 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises Nordwestmecklenburg
0.11 MB
Bekanntmachung über die zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 13 für die Bundestagswahl am 26. September 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises Nordwestmecklenburg
0.22 MB
Bekanntmachung über die zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 12 für die Bundestagswahl am 26. September 2021
Der Kreiswahlleiter des Bundestagswahlkreises 12
0.20 MB
Öffentliche Bekanntmachung der weiteren Beisitzer des Kreiswahlausschusses und ihrer Stellvertretung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises Nordwestmecklenburg
0.25 MB
Bekanntmachung Sitzung Kreiswahlausschuss BTW 12 30.7.2021
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 12 - Schwerin- Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg und die Landtagswahlkreise 8 und 9
1.34 MB
Bekanntmachung Sitzung Kreiswahlausschuss BTW 13 30.7.2021
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
0.13 MB
Unterstützungsunterschriften zur Bundestagswahl - Änderung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
0.28 MB
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag WK12 am 26. September 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
6.28 MB
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag WK13 am 26. September 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises Nordwestmecklenburg
1.02 MB

Weitere Informationen

Mehr Details zur Bundestagswahl finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundeswahlleiter.html

Die notwendigen Formblätter und weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Seite der Landeswahlleitung unter:

https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Bundestagswahlen/2021/

Das Formblatt der Anlage 14 –Unterstützungsunterschriften und noch Anlage 14 zur Einreichung eines Kreiswahlvorschlages für den Bundestagswahlkreis 13 -  Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I erhalten Sie auf Anfrage von uns.

Gern übersenden wir Ihnen auch die weiteren notwendigen Formblätter.

Wenden Sie sich einfach telefonisch an 03841 3040 1506 oder an

Hinweis für Parteien und Einzelbewerber die Unterstützungsunterschriften sammeln müssen:

Mit der am 9. Juni 2021 verkündeten Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl I S. 1482) wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf jeweils ein Viertel reduziert. Grund sind die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen erschwerten Bedingungen für die Bundestagswahl 2021. Die Regelung tritt am 10. Juni 2021 in Kraft.

Mithin benötigen Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber bei Kreiswahlvorschlägen nur noch 50 Unterstützungsunterschriften.

Anbei die entsprechende Mitteilung der Bundeswahlleitung.

https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/09_21_erforderliche_unterstuetzungsunterschriften.html

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