FAQs zum Bewerbungsverfahren

Unsere vakanten Stellen finden Sie im Bereich Stellenangebote. Möchten Sie eine Bewerbung für eine Stelle abgeben, senden Sie Ihre Bewerbung einfach per E-Mail an Bewerbung@nordwestmecklenburg.de.

Sie erhalten nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung zu Ihrer Bewerbung erhalten haben, prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner. Anschließend wird Ihre Bewerbung sorgfältig geprüft.  Bitte beachten Sie, dass dies aufgrund der Vielzahl eingehender Bewerbungen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sobald wir weitere Informationen für Sie haben, melden wir uns umgehend. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld.

Für jede Stellenausschreibung gibt es eine Bewerbungsfrist. Diese finden Sie im jeweiligen Ausschreibungstext.

Ihre digitalen Bewerbungsunterlagen können Sie in folgenden Formaten einreichen:

  • PDF-Datei (.pdf) - vorzugsweise
  • Bild-Datei (.png, .jpg oder .jpeg)
  • Word-Datei (.doc oder .docx)

Sie können sich gerne auf mehrere Stellenangebote bewerben. Da jedes Auswahlverfahren individuell betreut wird, möchten wir Sie jedoch bitten, uns für jedes Stellenangebot eine separate Bewerbung zukommen zu lassen. Bitte nehmen Sie in Ihrer Bewerbung jeweils Bezug zur Kennziffer der Ausschreibung (z.B. NWM-B 123/2026).

Nach der Veröffentlichung der Stellenausschreibung beträgt die Bewerbungsfrist in der Regel drei Wochen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt der Auswahlprozess. Im Fachgebiet Personal prüfen wir Ihre Unterlagen und stimmen uns mit den betreffenden Fachdiensten ab.

Bewerbende, die wir aufgrund ihrer fachlichen Eignung persönlich kennenlernen möchten, laden wir in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu einem Auswahlgespräch ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail.

Sobald die Einstellungsentscheidung getroffen wurde, wird unsere Personalvertretung beteiligt. Im Anschluss kann das Auswahlverfahren abgeschlossen werden. Im Fall einer Zusage kontaktieren wir Sie schnellstmöglich telefonisch. Die verbindliche Zusage erhalten Sie dann nach Beteiligung der Personalvertretung.

Eine Absage wird erst am Ende des Auswahlverfahrens versendet, sodass es mehrere Wochen dauern kann bis Ihnen ein abschließendes Ergebnis zu Ihrer Bewerbung übermittelt wird.

Im Ausschreibungstext finden Sie die Kontaktdaten des betreffenden Fachdienstes sowie der zuständigen Ansprechperson im Fachgebiet Personal. Für fachlich-inhaltliche Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte direkt an den Fachdienst. Für Fragen zum formalen oder organisatorischen Ablauf des Bewerbungsprozesses kontaktieren Sie gerne das Fachgebiet Personal.

Vakante Stellen veröffentlichen wir regelmäßig über unsere Karriereseite im Menü Stellenangebote. Wir haben keinen festen Turnus, sondern schreiben Stellen aus, sobald sie frei werden. Sie können sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist bewerben.

Sobald im Landkreis Nordwestmecklenburg Stellen vakant sind, veröffentlichen wir diese auf unserer Karriereseite. Da wir für jede Stelle ein individuelles Anforderungsprofil erarbeiten und mit den eingehenden Bewerbungen abgleichen, ist es nicht möglich, allgemeine Initiativbewerbungen zu berücksichtigen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir keine Initiativbewerbungen annehmen.

Die Eingliederung von Menschen mit Behinderung ist uns ein besonderes Anliegen. Sollten Sie angeben, zum Kreis der Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu gehören, werden wir Ihre Bewerbung entsprechend der gesetzlichen Regelungen und unter Einbeziehung unserer Schwerbehindertenvertretung im Auswahlprozess berücksichtigen. Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis ein.

Für Fragen steht Ihnen auch die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten Frau Jasmin Muschak unter der E-Mail-Adresse  zur Verfügung.

Innerhalb eines laufenden Bewerbungsverfahrens können wir Ihnen Auskunft geben, ob das Auswahlverfahren noch andauert oder ob bereits Auswahlgespräche stattfinden, ggf. auch wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Zu- oder Absagen versenden wir nach Abschluss des Verfahrens.

Bitte reichen Sie bei einem ausländischen Schul-, Berufs- bzw. Hochschulabschluss eine amtlich beglaubigte Übersetzung ein. Der Hochschulabschluss muss zum Zeitpunkt Ihrer Einstellung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anerkannt sein. Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link: Anerkennung von ausländischen Abschlüssen.

Am Auswahlgespräch nehmen Vertreterinnen und Vertreter des Fachgebiets Personal, des jeweiligen Fachdienstes und an der Personalauswahl mitwirkende Gremien (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung) teil.

Im Auswahlgespräch möchten wir Sie kennenlernen und mehr über Ihre beruflichen Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen erfahren. Hierzu führen wir strukturierte Interviews durch. Auch Sie haben die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen und uns als Ihren potenziellen neuen Arbeitgeber besser kennenzulernen.

Unsererseits werden aufgrund gesetzlicher Regelungen keine Reisekosten oder sonstige Auslagen erstattet, die Ihnen im Rahmen einer Bewerbung bzw. des Auswahlverfahrens entstehen.

Sie können sich auch nach einer Absage auf weitere Stellenangebote bewerben. Wir prüfen erneut, ob Ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen zu den entsprechenden Stellenanforderungen passen.

Ihre persönlichen Daten sind besonders schützenswert. Daher achten wir darauf, dass wir alle datenschutzrelevanten Regelungen einhalten. Ausschließlich die am Auswahlverfahren beteiligten Mitarbeitenden des Fachgebiets Personal, des jeweiligen Fachdienstes sowie der beteiligten Gremien haben Zugriff auf Ihre Daten. Ihre Daten werden im Anschluss an ein Stellenbesetzungsverfahren entsprechend der gesetzlichen Fristen gelöscht. Hier lesen Sie mehr über unsere Datenschutzinformationen.

Wenn Sie nicht mehr an einer Stelle interessiert sind, können Sie Ihre Bewerbung einfach zurückziehen. Schreiben Sie hierzu unter Angabe der Stellenbezeichnung und der Kennziffer eine E-Mail an Bewerbung@nordwestmecklenburg.de.

Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens (Absage) gelöscht. Dieser Zeitraum dient dazu, mögliche Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu prüfen. Wenn Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, können die Daten auch sofort gelöscht werden. Kommt ein Arbeitsverhältnis zustande, werden die erforderlichen Bewerberdaten in die Personalakte übernommen.

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