Der Ort ist entscheidend! 

Bitte geben Sie den Ort ein, der im Zusammenhang mit der oben genannten Verwaltungsleistung steht (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz).

Für die Ermittlung der für Sie zuständigen Stelle wählen Sie bitte den Ort ...

Anlagen zur Feuerbestattung: Inbetriebnahme anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.

Zuständige Stelle

Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Voraussetzungen

Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

 

 

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