Familienhebammen: Vermittlung in Anspruch nehmen

Leistungsbeschreibung

Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden. Die Vermittlung erfolgt über das zuständige Gesundheitsamt.

Aufgaben:

Ansprechpartnerin zu Themen wie :

  • Elternsein,
  • Ernährung und Pflege des Babys,
  • Neuorganisation des Alltags mit Kind

Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Familien
  • Motivation zur Wahrnehmung der U-Untersuchungen
  • Abbau von Unsicherheiten und Ängsten
  • Verletzungsprävention
  • Gesunder und sicherer Babyschlaf (SIDS)

Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen:

  • sind staatlich examinierte Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit einer Zusatzqualifikation in Frühen Hilfen
  • Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Begleitung der Eltern und ihrer Kinder
  • Unterstützung der Familien vom 1. Lebenstag bis maximal zum 18. Lebensmonat des Kindes möglich
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Institutionen

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr

kostenfrei

 

 

Medien

Beschreibung Download
Flyer Psychologische Beratungsangebote 6.77 MB
Zurück Nach oben Drucken Notfall