Ausbau der Ortslage Hornstorf
Gehweg mit Straßenbeleuchtung
Der Landkreis investiert 1 Millionen Euro für die Baumaßnahme in Hornstorf.
Am Montag, den 02.09., kamen alle Beteiligten für die Baumaßnahme und den gemeinsamen Spatenstich zusammen.
Diese Baumaßnahme wird in enger Kooperation mit der Gemeinde Hornstorf durchgeführt und soll bis Ende Mai 2025 abgeschlossen sein.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg baut die Straßen in Teilstrecken innerorts und teilweise außerorts in einer Länge von ca. 680 m und in einer Breite von 6,0 m grundhaft neu aus. Die Straßen sollen in Asphalt befestigt werden. Die neu gebauten Straßen werden auch mit neuen Straßenentwässerungseinrichtungen ausgestattet. Bei ca. 150 m Straße erfolgt die Entwässerung über Straßeneinläufe in einen neu herzustellenden Entwässerungskanal. Bei ca. 110 m erfolgt die Entwässerung über Straßeneinläufe in ein neu herzustellenden Sicker- und Verdunstungsbecken.
Die restlichen 420 m werden offen in seitlich herzustellende Mulden entwässert.
Die Gemeinde Hornstorf beabsichtigt die Herstellung eines straßenbegleitenden Gehweges in einer Länge von ca. 490 m. Der Gehweg bekommt auf gesamter Länge eine Straßenbeleuchtung.
Die Gemeinde Hornstorf wird außerdem einen Gehweg mit Straßenbeleuchtung mit in einer Länge von circa 490m bauen. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 1,4 Mio €, wovon der Landkreis 1 Mio € übernimmt.
Planungsleistungen
- Im Juni 2021 wurde das Ingenieurbüro Möller aus Grevesmühlen mit der Objektplanung beauftragt
- Ergänzend zur beauftragten Objektplanung wurden in der 2. Jahreshälfte 2021 Baugrunduntersuchungen und eine Entwurfsvermessung beauftragt und durchgeführt.
- Im August 2022 wurde eine Kamerabefahrung beauftragt und durchgeführt. Ziel war es die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen in Lage und Zustand aufzunehmen.
- Im 4. Quartal 2022 mussten aus planerischen Gründen weitere ergänzende Baugrundaufschlüsse beauftragt und durchgeführt werden.
- Im Nov 2023 wurden die notwendigen und zur Fortführung der weiteren Planungen notwendigen umweltplanerischen Leistungen beauftragt. Diese wichtigen Unterlagen wie u.a. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung lagen dem Landkreis dann im April 2024 vor. Der Artenschutzfachbeitrag musste gemäß Forderung der Unteren Naturschutzbehörde im Juni 2024 nachträglich erstellt und eingereicht werden.
- Im Januar 2024 wurde durch das Ingenieurbüro Möller die Vorplanung fertig gestellt und seitens des Landkreises freigegeben.
- Im April 2024 musste aus planerischen Gründen eine ergänzende Entwurfsvermessung beauftragt und durchgeführt werden.
- Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde durch das Ingenieurbüro im Juni 2024 fertiggestellt und nach Freigabe dem Landkreis zur Verfügung gestellt.
- Die Fertigstellung und Freigabe der Ausführungsplanung erfolgte im Juli 2024.
Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
- Die Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Mitte Juni 2024
- 7 Firmen haben ein Angebot eingereicht.
- Die Auftragsvergabe in Höhe von insgesamt (Los 1 und Los 2) 1.235.412,85 EUR erfolgte im Juli 2024 an den wirtschaftlichsten Bieter - die Straßenbaufirma Strabag aus Rostock.
- Die Auftragserteilung erfolgte losweise durch die jeweils zuständigen Baulasträger
- Landkreis Nordwestmecklenburg für Los 1 = 883.000,94 €
- Gemeinde Hornstorf für Los 2 = 352.411,91 €
Baudurchführung
- Bauzeit: ca. bis Ende Mai 2025
- Der Ausbau der Straße soll dabei in 6 Bauabschnitten erfolgen.
- Die Bauarbeiten sollen überwiegend unter Vollsperrung der Straße für den Durchgangsverkehr erfolgen.
- Im 1. Bauabschnitt erfolgt die Vollsperrung der Kreisstraße 35.
- In den Bauabschnitten 3 und 4 wird die Kreisstraße 34 voll gesperrt.
- Die Ausführung des 4. Bauabschnittes erfolgt halbseitig unter Aufbau einer Einbahnstraßenregelung.
- Der 5. Bauabschnitt zum Einbau der Asphaltdeckschicht erfolgt an einem Wochenende. Hierzu wird der gesamte Baubereich voll gesperrt.
- Der 6. Bauabschnitt wird zur Durchführung der Restleitungen in halbseitiger Sperrung erfolgen.
- Der Verkehr wird weiträumig umgeleitet.
Ausgleichsmaßnahmen
- Im Verhältnis zu anderen Baumaßnahmen wird relativ gering in die Ökologie eingegriffen. Aus diesem Grund wird lediglich das Nachpflanzen von 2 Winter-Linden (Tilia cordata) als Kompensationsmaßnahme / ökologischer Ausgleich notwendig.
- In einem Kurvenbereich der Kreisstraße K 34 müssen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse 2 Birken und eine Hecke gefällt bzw. gerodet werden. Der Grundstücksbesitzer bekommt gemäß Vereinbarung ebenfalls einen Ausgleich durch Nachpflanzungen.
Kosten
- Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 1,4 Mio € (Baukosten + Baunebenkosten, Anteile von Landkreis und Gemeinde zusammengerechnet)
- Davon Anteil Landkreis = ca. 1,0 Mio €
- Davon Anteil Gemeinde = ca. 0,4 Mio €
- Anteil Baukosten: siehe Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
