Wahlen
Beschreibung
Wahlen sind die Basis unseres demokratischen Rechtsstaats. Im Grundgesetz steht geschrieben: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Wahlen sollen also den Willen des Volkes widerspiegeln. Im Jahr 2021 fand beispielsweise die Landratswahl statt. Als Landkreis kümmern wir uns auch um die Veröffentlichung der Wahlergebnisse.
Öffnungszeiten
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag: | geschlossen |
Adressen
Landkreis Nordwestmecklenburg
Rostocker Straße 76
23970Wismar, Hansestadt
Kreiswahlbehörde
Postfach 1565
23958Wismar, Hansestadt
Kontakt
HerrE.Albrecht
Rostocker Straße 7623970Wismar, Hansestadt
- Telefon:
- +49 3841 3040-9050
- Fax:
- +49 3841 3040-89050
- E-Mail:
- E.Albrecht[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- A 2.01
HerrH.Naumann
Rostocker Straße 7623970Wismar, Hansestadt
- Telefon:
- +49 3841 3040-1506
- Fax:
- +49 3841 3040-81506
- E-Mail:
- H.Naumann[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- B 3.03
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Bundestagswahl durchführen
- Europawahl durchführen
- Europawahl: Wahlergebnis feststellen
- Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
- Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
- Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
- Landtagswahl: Wahlergebnis feststellen
- Landtagswahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Wahlvorschlags beantragen
- Landtagswahl

