Versorgungsamts-Dezernaten
Kontakt
Für die Beratung und Bewilligung zum Betreuungsgeld sind die Elterngeldstellen in den Versorgungsamts-Dezernaten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V zuständig.
Für die Beratung und Bewilligung zum Betreuungsgeld sind die Elterngeldstellen in den Versorgungsamts-Dezernaten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V zuständig.