Rechtliche Betreuung: Registrierung als berufliche Betreuung beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Berufsbetreuer darf nur noch tätig sein, wer erfolgreich das Registrierungsverfahren durchlaufen hat.. Die Registrierung ist für alle selbständigen Berufsbetreuer*innen und Vereinsbetreuer*innen erforderlich. Der Registrierungsantrag ist schriftlich bei Ihrer sogenannten Stammbehörde (Wohn- oder ggf. Bürositz) zu stellen.

Spezielle Hinweise: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen ( Nordwestmecklenburg )

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg ist zuständige Stammbehörde für die Stadt Wismar und die Gemeinden im Landkreis.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Registrierung als Beruflicher Betreuer oder Berufliche Betreuerin schriftlich bei der zuständigen Stelle stellen. 

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 

Zur Feststellung der persönlichen Eignung vereinbart die Betreuungsbehörde mit Ihnen ein persönliches Gespräch. Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.

Spezielle Hinweise: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen ( Nordwestmecklenburg )

Wer zum Jahreswechsel 2022/ 2023 bereits Berufsbetreuer*in war und weiterhin bestellt ist, gilt Kraft Gesetzes als vorläufig registriert.

Berufsbetreuer*innen, die ab dem 1.07.2023 weiterhin beruflich Betreuungen führen möchten, müssen bis 30.06.2023 ihre Registrierung bei ihrer Stammbehörde beantragen.

Um einen optimale Bearbeitung zu gewährleisten,  verwenden Sie für Ihren Registrierungsantrag unbedingt, die für Sie hier zum Download bereitgestellten Formulare und beachten Sie dabei Ihren unter "Voraussetzungen"  beschriebenen Berufsbetreuerstatus.

  •  Merkblätter für Altbetreuer*innen, Übergangsbetreuer*Innen, Neubetreuer*innen
  • Antrag auf Registrierung
  • Anlage 1 - Erklärung zum Registrierungsantrag
  • Anlage 2 - Formblatt zur Organisationsstruktur
  • Anlage 3 - Lebenslauf
  • Mitteilungs- und Nachweispflichten
  • Merkblatt Altbetreuer
  • Merkblatt Übergangsbetreuer
  • Merkblatt Neubetreuer
  • Datenschutzinformationsblatt

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • Sie verfügen über ausreichende Sachkunde und können diese nachweisen

Spezielle Hinweise: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen ( Nordwestmecklenburg )

Die Voraussetzungen für das Registrierungsverfahren gemäß §§ 23-28 und 32 ff BtOG entnehmen Sie bitte den unten beigefügten Merkblättern je nach Berufsbetreuerstatus.

Dies sind:

  • Altbetreuer*innen (Berufsbetreuer*innen vor dem 1.01.2020),
  • Übergangsbetreuer*innen (Berufsbetreuer*innen ab 1.01.2020),
  • Neubetreuer*innen (ab 1.01.2023).

Welche Gebühren fallen an?

Für jede Registrierung wird eine Gebühr von 200 Euro erhoben. Auslagen werden nicht gesondert erhoben. Im Einzelfall kann aus Gründen der Billigkeit von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. Folgende Registrierungen erfolgen immer gebührenfrei: 1. Registrierungen nach § 28 Absatz 2 Betreuungsorganisationsgesetz, 2. Registrierungen nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Betreuungsorganisationsgesetz sowie 3. unbefristete Registrierungen für Antragsteller, die nach § 33 Betreuungsorganisationsgesetz vorläufig registriert sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie benötigen die Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin, bevor Sie vom Gericht als rechtliche Betreuungsperson bestellt werden können.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise: Registrierung von Berufsbetreuern*innen beantragen ( Nordwestmecklenburg )

Im Zuge der Betreuungsrechtsreform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (nachzulesen unter: Bundesgesetzblatt (BGBl: Jahrgang 2021 Teil I Nr.21, ausgegeben von Bonn 12.Mai 2021) tritt am 1.01.2023 das BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) und die BtRegV (Betreuungs-registrierungsverordnung) in Kraft.

 

 

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