Jugendgerichtshilfe

Leistungsbeschreibung

  • Beratung und Begleitung von Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20) Jahre, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
  • Vorbereitung der Jugendlichen und Heranwachsenden sowie deren Eltern auf eine Gerichtsverhandlung.
  • Beratung und Begleitung vor und während der Inhaftierung sowie nach Entlassung aus der Jugendstrafanstalt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung und Begleitung erfolgt im Jugendamt kostenlos.

 

 

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