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Jugendgerichtshilfe

Leistungsbeschreibung

  • Beratung und Begleitung von Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20) Jahre, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
  • Vorbereitung der Jugendlichen und Heranwachsenden sowie deren Eltern auf eine Gerichtsverhandlung.
  • Beratung und Begleitung vor und während der Inhaftierung sowie nach Entlassung aus der Jugendstrafanstalt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung und Begleitung erfolgt im Jugendamt kostenlos.

 

 

Herr Ingo Funk (links) zusammen mit Michaela Christen (mitte) im Childhood-Haus Schwerin © Landkreis Nordwestmecklenburg

Childhood-Haus Schwerin

Hilfe für schutzsuchende Kinder und Jugendliche. 

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