Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
Leistungsbeschreibung
Bringen Sie die von Ihnen beanstandete Ware so schnell wie möglich in die Verkaufseinrichtung zurück.
Waren, die der amtlichen Lebensmittelüberwachung unterliegen sind:
- Lebensmittel
- Tabakerzeugnisse
- kosmetische Mittel
- Bedarfsgegenstände (Zu den Bedarfsgegenständen zählen auch Spielwaren, Bekleidungsgegenstände, Reinigungs- und Pflegemittel u.a.)
Wird Ihr Ersatzanspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, die Ware beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Untersuchung als Beschwerdeprobe abzugeben. Belege über Zeitpunkt und Ort, an dem die Erzeugnisse erworben wurden, sind für die weitere Bearbeitung sehr hilfreich.