Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden

Leistungsbeschreibung

Bringen Sie die von Ihnen beanstandete Ware so schnell wie möglich in die Verkaufseinrichtung zurück.

Waren, die der amtlichen Lebensmittelüberwachung unterliegen sind:

  • Lebensmittel
  • Tabakerzeugnisse
  • kosmetische Mittel
  • Bedarfsgegenstände (Zu den Bedarfsgegenständen zählen auch Spielwaren, Bekleidungsgegenstände, Reinigungs- und Pflegemittel u.a.)

Wird Ihr Ersatzanspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, die Ware beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Untersuchung als Beschwerdeprobe abzugeben. Belege über Zeitpunkt und Ort, an dem die Erzeugnisse erworben wurden, sind für die weitere Bearbeitung sehr hilfreich.

 

 

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