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Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen

Leistungsbeschreibung

Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für den eigenen Pkw oder das eigene Motorrad oder für ein selbst dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.

Zuständige Stelle

Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden 

Voraussetzungen

  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

 

 

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