Zweckverbände

Die Abwasserbeseitigung ist Aufgabe der Gemeinden. Um ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, haben sich die meisten Gemeinden zu Zweckverbänden zusammengeschlossen oder ein Unternehmen mit der Erledigung beauftragt. Im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg gibt es folgende Zweckverbände und Unternehmen:

  1. Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
    für das Gebiet der Hansestadt Wismar
  2. Zweckverband Grevesmühlen für die Region Grevesmühlen
  3.  Zweckverband Radegast für die Region Rehna - Gadebusch - Lützow
  4.  Zweckverband Wismar für das Wismarer Umland
  5. Zweckverband Schweriner Umland für das Schweriner Umland
  6.  EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsorgungs GmbH für die Region Warin

Wenn ein Zweckverband einen Antrag auf Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht stellt und die untere Wasserbehörde dem Antrag zustimmt, liegt die Abwasserbeseitigungspflicht bei demjenigen, bei dem das Abwasser abfällt.

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