Bauantrag online 2.0

Im Januar 2021 konnte der Landkreis stolz den „Bauantrag online 2.0“ der Öffentlichkeit präsentieren. Bereits seit Anfang 2019 ist es in Nordwestmecklenburg möglich, Bauanträge online einzureichen – seit Beginn von 2021 mit noch mehr Funktionalitäten, so dass bald der komplette Prozess im digitalen Raum stattfinden kann. Die technischen Grundvoraussetzungen dafür sind bereits geschaffen, wie der verantwortliche Projektleiter Christian Drechsler vortrug:
„Wir haben 2019 ein modulares System entwickelt, mit dem wir alle Verwaltungsleistungen umsetzen wollen. Den Bauantrag online haben wir als einen der komplexesten Verwaltungsvorgänge zum Prototypen gemacht.“, so Drechsler.

2019 erhielt der Landkreis für diese Lösung auch den bundesweiten „eGoverment-Award“ in der Kategorie „Online-Zugangsgesetzes“.
Was den Bauantrag so komplex macht, erklärte die E-Goverment-Beauftragte des Landkreises Yvonne Rowoldt:
„Auf dem dreiseitigen Antragsformular in Papierform finden sich fünf unterschiedliche Antragsarten. Hinzu kommen zahlreiche Beteiligte: von mehreren Einreichern über verschiedene Behörden, die Stellungnahmen abgeben müssen, bin zu Gemeinden mit teils unterschiedlichen Bausatzungen.“
Die technische Seite sei nie das Problem, sondern die Vielzahl an Prozessen, die benutzerfreundlich vereint werden müssten, so die Spezialistin. Die Komplexität, solche Vorgänge zu digitalisieren, würde oft unterschätzt.


Was ist neu?

Die Neuerungen 2021 verdienen die Version 2.0, denn sie können sich sehen lassen: Der Antrag kann nun online nicht nur eingereicht, sondern auch von Bauherr, Planer und weiteren zugeladenen Beteiligten gemeinsam bearbeitet werden. Das System prüft, ob alle nötigen Dokumente vorliegen.
Der Landkreis arbeitet derzeit daran, auch den Weg in die Ämter und Gemeinden digital zu gestalten – das ist zwar bereits technisch möglich, aber mit all diesen Akteuren müssen Gespräche geführt, Kontaktadressen gesammelt und Schulungen durchgeführt werden. Gerade letzteres wird durch die Corona-Pandemie zusätzlich erschwert.
Beim Landkreis laufen die internen Prozesse bereits vollständig digital ab. Nun ist auch eine gemeinsame Antragstellung von z.B. dem Bauherrn und Architekten vollständig digital bis zur „Freizeichnung“ möglich. Die abschließende Baugenehmigung kann ebenso digital ergehen. Bis Mitte des Jahres soll daneben die Bezahlung und damit das gesamte Verfahren online durchgeführt werden können.

„Ich freue mich, dass wir dieses neue Angebot nun präsentieren können, auch wenn manche Dinge durch Corona etwa länger gedauert haben. Nun hoffe ich, dass möglichst viele Bauherren das neue Angebot auch nutzen. Über kurz oder lang wird digitale Praxis die Vorgänge in vielen Bereichen nicht nur für die Bürger, sondern auch für unsere Fachdienste einfacher und effizienter machen“,


Webseite für die Zukunft.

Die Einführung der neuen Antragsversion erfolgte nahezu zeitgleich mit dem Relaunch der Internetseite des Landkreises www.nordwestmecklenburg.de , die sich nun weniger an der internen Struktur der Verwaltung und mehr an den Bedürfnissen der Nutzer, also der Bürgerinnen und Bürger orientiert.
Grundlage für die Projekte ist das „Online-Zugangsgesetz“, in dem geregelt ist, dass alle Verwaltungsleistungen bis 2022 auch als digitaler Dienst angeboten werden sollen.
Die Bundesländer haben sich dabei jeweils Themenbereiche herausgepickt, die sie federführend umsetzen – in Mecklenburg-Vorpommern ist das „Bauen und Wohnen“ und Nordwestmecklenburg hat so nicht nur eine Lösung erarbeitet, die eine Grundlage für landesweite Bauantragsangebote bilden wird, sondern an der Basis für eine Konzept, das so bald in ganz Deutschland zum Einsatz kommen könnte.

Digitale Angebote in Pandemie zunehmend wichtig

Dem System zugrunde liegen auch Landes-Dienste wie das so genannte „MV-Nutzerkonto“, mit dem man in Zukunft sämtliche Verwaltungsdienstleistungen abwickeln kann. Diese sind auch bereits an anderen Stellen in die Landkreis-Seite integriert. Auf der Impf-Seite des Landkreises  kann das Konto genutzt werden, um sich als freiwilliger Helfer für die Impfzentren zu registrieren.

Im Bereich der KFZ-Zulassung wurden aufgrund der Corona-Pandemie viele Dienstleistungen des digitalen Dienstes „iKFZ“ von der Pflicht zu einer Verwendung des digitalen Personalausweises befreit – der Besitz eines entsprechenden Lesegerätes ist nach wie vor eine häufige Hürde. Sofern wieder Veranstaltungen möglich sind, können diese ebenfalls über ein Onlineformular angemeldet werden.

Einen kleinen Eindruck im Video finden Sie auch hier auf dem Youtube-Kanal des Landkreises:


(Das Abspielen des Videos führt zur Erfassung von Nutzerdaten durch Youtube und seine Partner)

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