3G in der Kreisverwaltung
Gültig ab Donnerstag, 25.11.2021
In Umsetzung der durch Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Neufassung der Corona-Landesverordnung führt auch die Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg die 3G-Regel für alle Verwaltungsstandorte ein!
Zum Betreten aller Einrichtungen und Häuser der Kreisverwaltung müssen Besucher ab heute einen gültigen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen - beziehungsweise als dritte Möglichkeit ein negatives Testergebnis eines bei einer Schnelltesteinrichtung durchgeführten Corona-Schnelltest, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Minderjährige (unter 18 Jahren) sind von der Regelung ausgenommen.

