Wirtschaftliche Jugendhilfe

Leistungsbeschreibung

Die wirtschaftliche Jugendhilfe im Landkreis Nordwestmecklenburg ist zuständig für die Finanzierung der ambulanten und vollstationären Jugendhilfemaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie junger Volljähriger. Hierbei arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eng mit dem sozialpädagogischen Dienst des Landkreises Nordwestmecklenburg zusammen.

 

Die Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe umfassen hierbei:

  • die Finanzierung der Betreuung von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern in gemeinsamen Wohnformen (§ 19 SGB VIII),
  • die Finanzierung der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen (§ 42 SGB VIII),
  • die Übernahme der Kosten bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen (§ 34 SGB VIII),
  • die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege (Pflegefamilien gemäß § 33 SGB VIII),
  • die Kostenübernahme der Hilfen für junge Volljährige,
  • die Finanzierung bei Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
  • die Finanzierung von einmaligen Beihilfen für Kinder und Jugendliche bei Fremdunterbringung,
  • die Übernahme der Kosten bei Sozialpädagogischer Familienhilfe oder Erziehungsberatung

Die wirtschaftliche Jugendhilfe entscheidet über Anträge gemäß § 39 SGB VIII. Die Grundlage der Entscheidung ist das Verfahren zur Gewährung wirtschaftlicher Hilfen des Landkreises Nordwestmecklenburgs.

Rechtsgrundlage

 

 

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