Gleichstellungsbeauftragte

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."   (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz)

Die Gleichstellungsbeauftragte tritt dafür ein, dass dieser Verfassungsgrundsatz umgesetzt wird. Sie arbeiten für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in allen Bereichen der Gesellschaft und wirken auf die Beseitigung bestehender struktureller Nachteile hin.

Sie hat die Gleichstellung sowohl in der Verwaltungsorganisation zu verwirklichen, wie auch im Bereich der kommunalen Vertretungskörperschaft und im Gemeindegebiet.

Aufgaben und Themen

  • Förderung der regionalen Infrastruktur (u. a. Stadtentwicklung- und Stadtplanung)
  • Familie und Partnerschaft (Vereinbarkeit; Anerkennung der Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Familienarbeit; Alleinerziehen)
  • Arbeit (Arbeitsmarkt und Beschäftigung; Berufswahl und Erweiterung des Berufswahlspektrums; Existenzgründung)
  • Soziale Sicherung, Einkommen und Rente
  • Repräsentanz von Frauen im öffentlichen Leben (Wirtschaft, Forschung, Politik)
  • Häusliche und sexualisierte Gewalt; sexistische Werbung
  • Migrantinnen und neu zugewanderte Frauen und Mädchen
  • geschlechterspezifische Gesundheit
  • Behinderung
  • geschlechterspezifische Kinder- und Jugendarbeit
  • geschlechterspezifische Kulturarbeit
  • Aufzeigen von Problemen, Initiieren von Lösungsmöglichkeiten, Entwicklung von Strategien mit dem Ziel, strukturelle Benachteiligungen abzubauen
  • Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Beteiligung an Personalentscheidungen
  • Zusammenarbeit mit Gremien der Verwaltung, Institutionen, Vereinen, Verbänden, Organisationen etc. auf regionaler und überregionaler Ebene
  •  regionale und überregionale Netzwerkarbeit
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Aktionstage, Flyer, Pressemitteilungen, Umfragen)
  • Organisation von Veranstaltungen (Fachtagungen, Workshops, Seminare,   Diskussionsrunden, Buchlesungen, Ausstellungen)
  • Initiierung, Unterstützung und Förderung von gleichstellungsrelevanten Projekten und Initiativen
  • Information und Beratung Betroffener (Sprechstunden); Weitervermittlung an Fachberatungsstellen.

Tätigkeitsberichte

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