Es kann nur in Gebieten gefördert werden, in denen der Markt nachweislich versagt. Zur Ermittlung der förderfähigen Gebiete hat der Landkreis ein beihilfepflichtiges Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Hierbei wurden die am Markt tätigen Telekommunikationsunternehmen befragt, in welchen Gebieten und mit welcher Bandbreite sie bereits ausgebaut haben bzw. in den kommenden Jahren ausbauen werden. Die gemeldeten Gebiete wurden adressgenau von den amtlich bekannten Daten abgezogen. Zudem wurde die Bestandsversorgung auf der Datengrundlage des Breitbandatlasses des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr berücksichtigt.
Gegenwärtig werden im Landkreis Nordwestmecklenburg unterschiedliche Förderprogramme umgesetzt:
Breitbandförderung – Adressen mit Datenrate unter 30 Mbit/s
Im Jahr 2016 startete erstmalig das Förderprogramm „weiße Flecken“ für den Ausbau einer flächendeckenden, hochleistungsfähigen, ökologisch nachhaltigen und sicheren digitalen Infrastruktur. Gefördert wurden alle unterversorgen Haushalte, die eine Datenrate unter 30 Mbit/s symmetrisch aufwiesen (Aufgreifschwelle).
Gigabitförderung 1.0 – Adressen mit Datenrate zwischen 30 und 100 Mbit/s
Im Jahr 2021 folgte die Erweiterung des Förderprogramms um die sogenannten „hellgrauen Flecken“. Förderfähig wurden nun alle Haushalte die derzeit nicht über ein Netz verfügen, das allen Endkunden zuverlässig eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s zur Verfügung stellt.
Gigabitförderung 2.0 – Adressen mit Datenrate über 100 Mbit/s
Mit der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0), startete das damalige Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 17.07.2023 einen weiteren Förderaufruf. Nunmehr werden alle Haushalte berücksichtigt, die mehr als 100 Mbit/s aufweisen jedoch noch nicht an Hochgeschwindigkeitsnetze angeschlossen sind.