Brandschutz

Prüfung von Feuerwehrplänen

Die Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen ist keine behördliche Aufgabe. Sie wird daher von den Behörden des Landkreises nicht angeboten.

Ggf. können Sie die örtlichen Feuerwehren bitten, für eine Abstimmung zu Feuerwehrplänen zur Verfügung zu stehen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde, welche Sie bei amtsangehörigen Gemeinden über das entsprechende Amt erreichen.“

Eine Übersicht der Ämter des LK NWM finden sie auf folgender Seite

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