(Update 2.6.2023)
Auf einer kleinen Insel im Viereggenhofer Teich (Naturschutzgebiet „Teichgebiet Wismar-Kluß“) wurden in der vergangenen Woche mehrere tote Möwen gemeldet. Insgesamt wurden ca. 50 verendete Lachmöwen und einzelne Silbermöwen eingesammelt und im Landeslabor LALLF in Rostock und im nationalen Referenzlabor Insel Riems (FLI) auf Geflügelpest untersucht.
Das Untersuchungsergebnis liegt nun vor und bei den toten Tieren wurde der hochpathogene Subtyp H5N1 des aviären Influenzavirus nachgewiesen.
Auf Grund des Zustandes der Möwen wird geschlussfolgert, dass die Tiere schon vor ca. 2-3 Wochen verendet sind. Viele Tiere waren zudem bereits von anderen aasfressenden Vögeln angefressen worden, wodurch die Fortführung der Infektionsketten und damit Weiterverbreitung des Geflügelpest-Virus begünstigt wurde.
In der aktuellen Risikobewertung des FLI heißt es dazu:
Die genetischen Analysen des zirkulierenden Virusstamms des Subtyps H5N1 belegen, dass das Virus in Europa 2022 ganzjährig in einheimischen Wildvögeln persistierte. Die Zahl der Ausbrüche beim Geflügel ist in der EU zwischen Dezember 2022 und April 2023 gegenüber dem Höchststand im November 2022 mittlerweile stark zurückgegangen. Bei den Wildvögeln ist eine Verschiebung der betroffenen Vogelarten auf Möwenvögel zu beobachten. Besonders betroffen ist derzeit die Lachmöwe, die mit der jahreszeitlich bedingten steigenden Brutpopulationsdichte zu Tausenden in ganz Europa in ihren Brutkolonien verenden.
Tierhalter sind weiter zur Vorsicht und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen.
(Update 24.4.2023)
Bei weiteren drei Wildvögeln wurde im April der hochpathogene Subtyp H5N1 des Aviären Influenzavirus nachgewiesen. Dabei handelt es sich um eine Weißwangengans von der Insel Langenwerder und zwei Lachmöwen, die in der Hansestadt Wismar tot aufgefunden wurden. Seit November 2022 wurde somit bei fünf Wildvögeln die Geflügelpest nachgewiesen. Hinzu kamen elf Feststellungen in Hobbygeflügelhaltungen.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Subtyp der Geflügelpest auch über den Sommer nie ganz aus unserer Wildvogelpopulation verschwinden wird.
Geflügelhalter müssen ihre Tiere weiterhin schützen und sich an die Biosicherheitsmaßnahmen halten. Den direkten Kontakt der eigenen Geflügelhaltung zu Wildvögeln, insbesondere zu Wildenten und Wildgänsen, gilt es zu verhindern.
(Update 19.1.2023)
Bei einem toten Höckerschwan, der in der letzten Woche an der Ellerbäk bei Gadebusch aufgefunden worden war, meldete das Landeslabor nun einen H5N1-Befund der eingesandten Probe.
Eine weitere Allgemeinverfügung wurde aufgrund dieses Fundes nicht erlassen.
Es gelten weiter im ganzen Kreisgebiet die Biosicherheitsmaßnahmen aus Allgemeinverfügung Nr. 3 – 2022.
(Update 19.1.2023)
In den vergangenen 30 Tagen wurden in dem noch bestehenden Bebachtungsgebiet um die Gemeinde Wedendorfersee/ Ortsteil Kirch Grambow keine weitereren Fälle der Geflügelpest beim Hausgeflügel festgestellt.
Nach der Aufhebung der Schutzzone durch Allgemeinverfügung Nr. 1 – 2023 wurde nun auch das Beobachtungsgebiet per Allgemeinverfügung Nr. 2 - 2023 mit Wirkung zum 20.1.2023 aufgehoben.
Es gelten weiter im ganzen Kreisgebiet die Biosicherheitsmaßnahmen aus Allgemeinverfügung Nr. 3 – 2022
(Update 10.1.2023)
In den vergangenen drei Wochen wurde in beiden Zonen um die Gemeinde Wedendorfersee/ Ortsteil Kirch Grambow kein weiterer Fall der Geflügelpest beim Hausgeflügel festgestellt. Daher hebt der Landkreis Nordwestmecklenburg zunächst die Schutzzone mit Wirkung vom 11.01.2023 auf.
Die entsprechende Allgemeinverfügung Nr. 1 – 2023 zur Bekämpfung der Geflügelpest und Aufhebung der Schutzzone wurde am 10.01.2023 auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html
veröffentlicht.
Damit wird auch die generelle Stallpflicht für das Geflügel in der Schutzzone aufgehoben.
Die bisher in der Schutzzone gelegenen Orte gehen in die noch mindestens bis zum 19.01.2023 bestehende Überwachungszone über. Dementsprechend haben die Geflügelhalter die Schutzmaßregeln für die Überwachungszone bis zu deren Aufhebung zu beachten.
Da von einer Anwesenheit des Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 in der Wildvogelpopulation auszugehen ist, kann jedoch noch keine allgemeine Entwarnung gegeben werden.
Das Verhindern jeglichen Kontaktes zwischen Wildvögeln, insbesondere Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, und dem Hausgeflügel ist weiterhin von entscheidender Bedeutung.
(Update 21.12.2022)
In einer privaten Geflügelhaltung in der Gemeinde Wedendorfersee OT Kirch Grambow mit 60 Hühnern, 32 Enten und 6 Gänsen wurde am Dienstag, 20.12.2022 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Daraufhin wurde die Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 5-2022 erlassen.
Diese legt eine Schutzzone (Sperrbezirk) von 3km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von 10 km festlegen.
Hier gelten spezielle Vorschriften, was das Betreten der Bestände, deren Aufstallung und die Vermarktung von Produkten betreffen.
Darüber hinaus gilt in der Schutzzone generell die Stallpflicht (außer für Tauben) bzw. ist nur die Haltung in Wildvogel sicheren Volieren möglich. Die Aufstallung wird mindestens 21 Tage andauern.
(Update 5.12.2022)
Seit Erlass der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 3-2022 am 28.11.20222 kam es zu weiteren Ausbrüchen in Geflügelhaltungen im Landkreis. Betroffen sind nach Hobbyhaltungen in den Gemeinden Klütz und Lützow nun auch Haltungen in der Stadt Grevesmühlen, in Zurow, Carlow und Veelböken
In diesen Tierhaltungen waren insgesamt 780 Tiere betroffen, ein Teil davon war bereits erkrankt und auch verendet. Der Großteil- ca. 750 Tiere- wurde durch das Veterinäramt tierschutzgerecht getötet und entsorgt, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern und auch um die erkrankten Tiere von ihrem Leid zu erlösen. Das Virus H5N1 verursacht schwerste Allgemeinstörungen, befällt das zentrale Nervensystem und führt unter anderem zu hohem Fieber bei den Tieren. Zudem breitet sich das Virus rasend schnell in Beständen aus.
Tauben wurden von der Tötung ausgenommen, da sie bei der Geflügelpest eine geringe epidemiologische Bedeutung spielen und nicht aktiv erkranken bzw. Virus übertragen können.
(Update 2.12.2022)
Mit der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 4-2022 vom 2.12.2022 wird die Überwachsungszone Stockelsdorf (Landkreis Ostholstein) aus der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 2-2022 aufgehoben.
Die kreisweiten Maßnahmen aus der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 3-2022 bleiben bestehen.
(Update 28.11.2022)
Im Nachgang der Rassegeflügelausstellung Demmin am 19. und 20.11. sind landesweit Haltungen von H5N1-Befunden betroffen.
Auch das Kreisveterinäramt Nordwestmecklenburg hat über das Wochenende intensiv gearbeitet, Kontakt zu in Frage kommenden Haltern aufgenommen, Beprobungen durchgeführt und betroffene Bestände geräumt.
Für alle Halter, die an der Ausstellung in Demmin teilgenommen haben, gilt eine Bestandssperre und eine Meldepflicht für verendete oder erkrankte Tiere.
Bedauerlicherweise sollte am Wochenende auch die „25. Kreihnsdörper“ Rassegeflügelausstellung“ in Grevesmühlen stattfinden. Unter den Ausstellern waren auch solche, die an der Geflügelausstellung in Demmin in der Vorwoche teilgenommen hatten.
Die Ausstellung wurde kurzfristig abgesagt und der Publikumsverkehr dort unterbunden.
19 Taubenzüchter konnten ihre Tiere unter amtlicher Kontrolle wieder mitnehmen. Für diese Bestände gilt zunächst eine amtliche Sperre, das heißt, es dürfen weder Tiere aus den Beständen noch in die Bestände verbracht werden.
Weitere Tiere wurden direkt vor Ort beprobt. Nachdem die Befunde H5N1 positiv waren, mussten 92 Hühner und Enten von 14 Tierhaltern direkt vor Ort getötet werden, um eine Weiterverbreitung der Tierseuche in weitere Bestände zu unterbinden
H5N1 in bislang 3 Beständen
Im Rahmen der Beprobungen konnte bislang in drei Hobbyhaltungen der H5N1-Virus nachgewiesen werden.
In diesen Haltungen wurden noch am Sonntag insgesamt über 200 Tiere getötet, einige weitere waren bereits selbst verendet. Betroffen sind vor allem Hühner, Enten und Gänse.
In Reaktion auf das Ausbruchsgeschehen hat das Kreisveterinäramt die Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 3 Tierseuchenbe-2022 vom 28.11.2022 erlassen, die für den gesamten Landkreis gilt und alle Geflügelhalter, unabhängig von der Größe ihres Bestandes.
(Update 23.11.2022)
Nachdem Mitte November eine verendete Wildente nahe Timmendorf Strand im nördlichen Teil der Insel Poel gefunden worden war, liegt nun der Befund vor. Das Tier war mit dem landläufig als Geflügelpest bezeichneten für Vögel extrem tödlichen Virus H5N1 infiziert. Eine Sperr- oder Beobachtungszone wurde in dem aktuellen Fall nicht eingerichtet,
(Update 2.11.2022)
Mit der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 2-2022 vom 2.11.2022 wurde nach einem positiven Geflügelpest.-Befund in Stockelsdorf im Landkreis Ostholstein jener Teil der Überwachungszone definiert, der sich nach Nordwestmecklenburg erstreckt. Dazu zählt der Ortsteil Herrnburg der Gemeinde Lüdersdorf.
(Update 6.05.2022)
Mit der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 1-2022 vom 3.05.2022 wurden die noch zusätzlich angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben.
Seit Anfang November kam es zu mehreren Nachweisen der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 im Landkreis, betroffen waren 3 Hobbygeflügelhaltungen und 10 Wildvögel.
Der letzte Nachweis stammt vom 23.04.2022 bei 3 tot aufgefundene Silbermöwen im Bereich der Hansestadt Wismar.
„Trotz eines deutlichen Rückgangs von Fällen rechnen wir damit, dass das Virus in der Wildvogelpopulation auf niedrigem Niveau zirkuliert und nicht vollständig verschwunden ist. Der direkte Kontakt von Wildvögeln- insbesondere Wildenten, Wildgänse und Möwen- zum eigenen Geflügel sollte auch über den Sommer hinaus unbedingt vermieden werden“., so Landrat Tino Schomann.
Weiterhin gelten die allgemeinen Biosicherheitsvorschriften gemäß § 3- 6 der Geflügelpestverordnung:
Insbesondere ist sicherzustellen, dass
- die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
- die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden,
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt und
- Erhöhte Tierverluste tierärztlich abgeklärt werden.
Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).
In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.
Die vollständige Risikoeinschätzung und weitere Informationen zum Seuchengeschehen finden Sie hier: