[UPDATE 2.12.2021]
25.11.21 wurde im Landkreis LWL-PCH bei mehreren Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Als erste Maßnahme wurde das betroffene Gebiet- Ruhner Berge südlich der Autobahn A24- mit einem Elektrozaun eingezäunt, um so die Ausbreitung durch Wanderbewegungen der Wildschweine zu verhindern. Auch hier wurde eine Sperrzone eingerichtet, die ca. 35 km von der Kreisgrenze zu Nordwestmecklenburg entfernt ist.
Informationen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur ASP-Lage.
Am 2.12.21 meldete das Landwirtschaftsministerium einen weiteren Verdachtsfall von ASP im Landkreis Ludwigslust-Parchim, außerhalb der bisherigen Sperrzone, nahe eines ehemaligen Truppenübungsplatzes bei Redlin nahe der Grenze zum Bundesland Brandenburg.
[UPDATE 16.11.2021]
In einem Schweinemastbestand in Vogelsang, Landkreis Rostock, ist die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen. Das Veterinäramt des Landkreises Rostock hat den Betrieb gesperrt sowie eine Sperrzone im Radius 10 km um den Seuchenausbruchsbestand verfügt. Diese Sperrzone ist ca. 35 km von der Kreisgrenze zu Nordwestmecklenburg entfernt. Für den betroffenen Schweinebestand wurde die Tötung angeordnet, um eine Verschleppung des ASP-Virus in andere Schweinebestände und in den Wildschweinebestand zu verhindern. Wie der Erreger in die Anlage gelangen konnte wird derzeit von Spezialisten vom FLI untersucht.
Das Kreisveterinäramt zu den nun nötigen Schritten: Um einen Eintrag in die Schweinebestände zu vermeiden, haben alle Schweinehalter folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
- konsequente Hygienemaßnahmen auf dem Hof sind einhalten, wie z.B. Kleidungswechsel, Zugangsbeschränkungen für Personen, Schadnagerbekämpfung, Reinigung und Desinfektion
- es ist verboten Speise- und Küchenabfälle (inklusive Wurstwaren und Schlachtabfälle) zu verfüttern,
- Futtermittel und Einstreu sind so zu lagern, dass Wildschweine hierzu keinen Zugang haben. Grünfutter sollte von Flächen stammen, zu denen Wildschweine keinen Zugang haben,
- der Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen ist strikt zu unterbinden,
- alle unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand mit hohem Fieber bzw. erhöhter Sterblichkeit sind durch den Hoftierarzt abklären zu lassen,
- jeder Schweinehalter muss in der Lage sein, seine Schweine notfalls unverzüglich Aufstallen zu können,
- Tote Tiere und Tierkörperteile sind über die SecAnim in Malchin (Tel:03994-20960) entsorgen zu lassen.
Jagdausübungsberechtigte haben verendet aufgefundene, kranke und verhaltensauffällige Wildschweine umgehend zu beproben und virologisch auf ASP untersuchen zu lassen. Alle Jagdausübungsberechtigte sind angehalten, ihre Jagdbezirke regelmäßig zu kontrollieren und dabei gezielt nach Fallwild zu suchen.
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Mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) befindet sich eine gefährliche, anzeigepflichtige Tierseuche weiter auf dem Vormarsch und hat inzwischen auch Deutschland erreicht.
Am 10.09.2020 wurde der Nachweis des ASP-Virus bei einem im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) tot aufgefundenen Wildschwein durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Damit hat sich die Entfernung der Fundstelle eines infizierten Wildschweins bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommerns auf etwa 140 Kilometer (Luftlinie) reduziert. Ebenso wird sich die Entfernung von der bisher bestehenden äußeren Begrenzung der Restriktionszonen in Westpolen, nach Einrichtung des gefährdeten Gebietes und der umliegende Pufferzone reduzieren.
Die für den Menschen ungefährliche Viruserkrankung infiziert sowohl Wild- als auch Hausschweine. Die ASP ist von der Klassischen Schweinepest (KSP) nur schwer zu unterscheiden. Symptome sind hohes Fieber, Blutungen in der Haut, den inneren Organen und Lymphknoten sowie Lähmungserscheinungen. Vermehrtes Auftreten von Todesfällen, erfolglose antibiotische Behandlungen, verminderte Wurfgröße, Abmagerung und ggf. auch Verhaltensveränderungen können Hinweise auf ASP oder KSP sein.
Die Übertragung erfolgt sowohl auf direktem Wege von Tier zu Tier, insbesondere über virushaltige Materialien. Einen Impfstoff gibt es noch nicht. Ein Ausbruch der ASP hätte weitreichende Auswirkungen auf den Handel, die Jagd und auf alle Hobbyschweinehalter.
Alle Schweinehalter sind daher aufgefordert die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Ein weiterer wichtiger Baustein in der Seuchenfrüherkennung ist die unverzügliche Meldung und Untersuchung von Fallwild. Sollten Sie als Bürger verendete Wildschweine auffinden dann informieren Sie uns schnellstmöglich.
Hierzu erreichen Sie uns unter den Telefonnummern 03841-3040 3912 oder 3913 und am Wochenende und außerhalb der normalen Geschäftszeiten unter 0385-50000 (Leitstelle Westmecklenburg.)
Weitere Informationen zum Seuchengeschehen und zu Verhaltensregeln finden Sie hier:
- Friedrich-Loeffler-Instituts:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ - Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt MV:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Tiergesundheit-Tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp/