Aufgaben

  • Bekämpfung und Verhütung von anzeigepflichtigen Tierseuchen
     (z. Bsp: Aujeszkysche Krankheit, Bösartige Faulbrut der Bienen, BHV1-Infektionen, Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Enzootische Leukose der Rinder, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche, Salmonellose der Rinder)  und meldepflichtigen Tierkrankheiten (Bovine Virusdiarrhoe oder Mucosal-Disease (BVD/MD), Leptospirose, Listeriose, Mareksche Krankheit, Ornithose, Toxoplasmose, Transmissible Virale Gastroenteritis des Schweines (TGE), Tuberkulose des Geflügels)
  • Feststellung, Bekämpfung, Überwachung der Freiheit von Tierseuchen durch jährliche Bestandsuntersuchungen
  • Tierseuchenentschädigungen
  • Abrechnung der Überwachungstätigkeiten /-untersuchungen der beauftragten Tierärzte
  • Beantragung entstandener Kosten der Tierseuchenbekämpfung bei der EU
  • Kostenumlagerung gegenüber Tierärzten, Tierhaltern, TSK, Land Mecklenburg-Vorpommern und der EU
  • Bestandsuntersuchungen
     (Untersuchungen auf Leukose, Brucellose, Klassische Schweinepest der Haus- und Wildschweine, Aujeszkysche Krankheit, Salmonellose, amerikanische Faulbrut, Tollwut)

Wichtige Information:

  • Das Veterinäramt erfasst den Tierbestand  (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner, Pferde, Kameliden, Bienen, Fischhaltungen)  im Landkreis Nordwestmecklenburg.
  • Tierhalter sind zur Registrierung ihres Tierbestandes verpflichtet. Die Registrierung kostet 10 EUR.

Medien

Beschreibung Download
Merkblatt - Verbringen von Bienenvölkern 67.62 KB
Formular zur Anzeige einer Bienenwanderung 0.30 MB
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