Regionalplanung Nordwestmecklenburgs

Mit dem Begriff "Regionalentwicklungsplanung" wird die Planungsebene der Raumordnung bezeichnet, die für einzelne Teilräume eines Landes Regionalpläne aufstellt. Für die Aufstellung der Regionalen Raumentwicklungspläne (RREP) sind die Regionalen Planungsverbände als sog. „Träger der Regionalen Raumentwicklungsplanung“ zuständig. Die Erstellung der RREP ist eine kommunale Planungsaufgabe im sogenannten „eigenen Wirkungskreis"; hieraus resultiert ein großer Gestaltungsspielraum für die Träger der Regionalplanung, die das Landes-Raumentwicklungsprogramm als Planungsvorgabe des Landes umzusetzen haben, ansonsten aber keiner Fachaufsicht und keinen fachlichen Weisungen des Fachministeriums unterliegen.

Aufgaben der regionalen Entwicklungsplanung

Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Teil des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg und somit auch Entscheidungsträger für dessen Aufgaben. Zu denAufgaben der regionalen Raumentwicklungsplanung gehören im Wesentlichen:

  • die Aufstellung, Fortschreibung und Ergänzung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme,
  • Mitwirkung an der raumordnerischen Prüfung und Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Einzelvorhaben z.B. über die Durchführung von Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für ihren Zuständigkeitsbereich,
  • die Mitwirkung an der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden z.B. durch Erarbeitung von raumordnerischen Stellungnahmen.

Projekte

Weiterhin initiieren die Mitarbeiter der Stabstelle themenorientiert regional- und raumbedeutsame Projekte mit dem Schwerpunkt:

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