Inklusionsbeauftragte
Der Arbeitgeber bestellt auf Grundlage des § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragte, die ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt.
Die Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Pflichten erfüllt werden und ist Ansprechperson für schwerbehinderte Beschäftigte auf Arbeitgeberseite.
Zum Aufgabenbereich gehören im Wesentlichen:
- die Unterstützung des Arbeitgebers hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den schwerbehinderten Beschäftigten
- die Mitwirkung bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur dauerhaften Beschäftigung schwerbehinderter Menschen