Fachdienst Rechnungs- und Gemeindeprüfung
Leistungen des Fachdienstes
Die örtliche Prüfung - als Rechnungsprüfungsamt:
- Prüfung der Jahresabschlüsse des Landkreises sowie der dazugehörigen Anlagen
- Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt
- Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
- Regelmäßige und unvermutete Kassenprüfungen
- Prüfung von Auftragsvergaben
- Prüfung der Verwendung der Fraktionszuwendungen
Die überörtliche Prüfung - als Gemeindeprüfungsamt:
- Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der sonstigen Verwaltungstätigkeit der Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände des Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der sonstigen Verwaltungstätigkeit der Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände des Landkreises Nordwestmecklenburg. Bestandteil der Prüfung sind Ordnungsprüfungen, unvermutete Kassenprüfungen sowie Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Die Stellung des Fachdienstes Rechnungs- und Gemeindeprüfung:
Als Rechnungsprüfungsamt ist der Fachdienst dem Kreistag unmittelbar verantwortlich und bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen der Prüfung nicht an Weisungen gebunden.
Der Landrat hat das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss Aufträge zur Prüfung der Verwaltung zu erteilen.