Erklärung zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen

Der Landkreis Nordwestmecklenburg (https://www.nordwestmecklenburg.de) möchte seine Webseiten barrierefrei gestalten.

Geltende Rechtsgrundlagen sind: 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist noch nicht vollständig mit des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Nach einer Analyse der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V vom 25.10.2021 werden derzeit Optimierungen zur Barrierefreiheit vorgenommen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseiten entsprechen aktuell noch nicht dem geforderten Standard an Barrierefreiheit. Zum Beispiel:

  • Die Hintergrundkarten in den Kartenviewern (Artikel, Veranstaltungskalender, Formulare, usw.) sind nicht als Kontrastversion auf der Website verfügbar. Die Karten sind technologisch nicht vollständig ohne Maus bzw. Gestensteuerung in der Mobilansicht bedienbar ist.  Das Einzeichnen von Kartenelementen ist nicht barrierefrei möglich. Ohne Maus bzw.  Gestensteuerung kann die Zeichenfunktion über die Basistechnologie nicht realisiert werden. Ein Zeichnen über die Cursortasten etc. wird derzeit nicht unterstützt. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die barrierefreie Darstellung und Bedienung noch ein Forschungsthema ist und es keine wirtschaftlich umsetzbaren praktischen Methoden und Technologien gibt. Barrierefrei gestaltete Alternativen sind nicht bekannt.
  • Medien - teilweise sind alternative Beschreibungen in Video- und Bildelementen unzureichend, da eine längere Beschreibung nicht möglich ist. Die Alt-Tags werden gepflegt. Nicht alle Videos verfügen über Untertitel und es fehlt eine Übersetzung in die Deutsche Gebärden­sprache. 
  • Die meisten pdf-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Es fehlt eine konsequente Umsetzung von Mehrsprachigkeit. Inhalte wie Medien, Adressen, Veranstaltungen etc. lassen sich nur eingeschränkt darstellen. Da Mitarbeitende und der  Redaktionsbereich  grundsätzlich in Deutsch  arbeiten, ist die nur die Aufbereitung besonders wichtiger Hinweise  übersetzt.
  • Captcha-Abfragen sind nur über eine Erkennung von Textelementen aus Bildern realisierbar, da hier die Maschinenlesbarkeit verhindert werden soll.  Somit sind Captcha-Abfragen nicht barrierefrei.

Wir arbeiten weiter an einer barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. September 2020 erstellt und zuletzt am 25.10.2021 durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie zum Thema Barrierefreiheit dieser Website Kontakt aufnehmen möchten, um noch bestehende Barrieren zu melden oder um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen, dann folgen Sie bitte diesem Link zur Kontaktaufnahme

Wenn Sie mit unseren gegebenen Informationen und Antworten nicht zufrieden sind, können Sie sich direkt an die zuständige Stelle für das Durchsetzungsverfahren nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 wenden:


Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Werderstraße 124
19055  Schwerin

Telefon:  +49 385 588-9346
Telefax:  +49 385 588-9703
E-Mail:  ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de  

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