Grundstücksmarkt

Die mit dem Grundstücksmarkt zusammenhängenden Aufgaben werden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nordwestmecklenburg wahrgenommen. Insbesondere soll auf der Basis von Marktbeobachtungen eine umfassende und für den Grundstücksmarkt unverzichtbare Markttransparenz abgebildet werden. Diese Markttransparenz wird durch aus der Kaufpreissammlung abgeleitete Bodenrichtwerte und im jährlich erstellten Grundstücksmarktbericht geschaffen. In seinem Zuständigkeitsbereich erstellt der Gutachterausschuss Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an diesen.

Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nordwestmecklenburg ist ein selbständiges, unabhängiges, im Rahmen seiner Tätigkeit an keine Weisung gebundenes, marktkundiges Sachverständigengremium. Den Vorsitz führt der Fachdienstleiter Kataster und Vermessung.

Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts 2022

Für die Grundsteuerreform müssen alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Die Möglichkeit einer Datenabfrage hierfür startet allerdings erst Anfang Juli dieses Jahres. Dafür erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Mai oder Juni Post von der Finanzverwaltung des Landes mit allen notwendigen Zugangsdaten und Angaben.

Bei der Erklärung sind auch die Bodenrichtwerte bzw. die landwirtschaftlichen Ertragsmesszahlen einzutragen. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten diese Daten aus einem Internetportal, welches die Finanzverwaltung des Landes hierfür voraussichtlich noch im Mai oder Juni 2022 freischalten wird (www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten).

Der Landkreis Nordwestmecklenburg weist darauf hin, dass durch sein Katasteramt oder den Gutachterausschuss hierzu keine verbindlichen Auskünfte gegeben werden können. Weitere Informationen zur Feststellung des Grundsteuerwertes erhalten Sie im Internet unter dem Link: https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform/

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