Alleenschutz

Leistungsbeschreibung

Die Pflege und der Schutz unserer Alleen sind eine wichtige Aufgabe. Alleen sind prägende Elemente der Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns. Sie tragen zur Eigenart, Schönheit und Vielfalt unserer Landschaft bei.

Unser Land verfügt mit mehr als 4000 km Alleen und einseitigen Baumreihen über den größten Bestand in der Bundesrepublik. Es gibt kaum Landschaftselemente, denen die Menschen eine so hohe Wertschätzung entgegen bringen. Diese Wertschätzung begründet sich in der ökologischen wie ästhetischen Funktion sowie der kulturhistorischen Bedeutung von Alleen.

 

 

 

 

Straße zwischen Alleenbestand
K4 Ilow und Madsow Linde - weitgehend geschlossener Bestand

K8

Groß Siemz und Carlow Linde - weitgehend geschlossener Bestand; besondere Länge
K12 Brook und Kalkhorst Stieleiche - besondere Baumart
K19 Wahrstorf und Niendorf Linde - geschlossener Bestand; besondere Länge
K24 Nienmark und Gottmannsförde Ahorn - geschlossener Bestand; besondere Länge
K25 Kremz und Stöllnitz Apfel - besondere Baumart; besondere Länge
K28 Gottmannsförde und Brüsewitz  Linde - geschlossener Bestand; besondere Länge
K28 Grambow und Wodenhof Eiche - weitgehend geschlossener Bestand
K28 Wodenhof und Dümmer  Ahorn - weitgehend geschlossener Bestand
K29 Gottesgabe und Klein Welzin Kastanie - Wechsel von weiß- und rotblühenden Bäumen
K33 Blowatz und Robertsdorf Weide - weitgehend geschlossener Kopfbaumbestand
K42 B 106 und Alt Meteln  Ulme - geschlossener Bestand, Neupflanzung einer resistenten Ulmenart 
 

 

Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) sind Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Feldwegen gesetzlich geschützt. Alleen und einseitige Baumreihen unterliegen diesem gesetzlichen Schutz, wenn sie eine Mindestlänge von 100 m aufweisen. Die Beseitigung von geschützten Alleen und einseitigen Baumreihen sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten.

Ausnahmen von dieser Regelung kann die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall zulassen, wenn dies aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls notwendig ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass überwiegende Gründe des Allgemeinwohls in der Regel erst dann vorliegen, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise verbessert werden kann.

Nordwestmecklenburg gibt im Jahr 2013 rund 70.000 € für die Pflege seiner Alleen an Kreisstraßen aus. Mitte Oktober überzeugte sich Landrätin Birgit Hesse gemeinsam Vertretern des Kreistages, des Kreisbauernverbandes und des BUND vom Erfolg der durchgeführten Maßnahmen. Besichtigt wurde eine alten Lindenallee sowie eine alten Kopfweidreihe entlang der K18. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die fachgerechte Pflege unseres Alleenbestandes durch qualifizierte Fachfirmen erheblich zur Gesundheit und zum langfristigen Erhalt der Bäume beiträgt. Da gesunde Bäume weniger intensiv gepflegt werden müssen, hat die seit mehreren Jahren regelmäßige Durchführung der Maßnahmen auch zu sinkenden Kosten geführt.

Besonders in unserer landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaft bilden Alleen für viele Arten die besten vorhandenen Lebensraumkorridore - trotz teilweise erheblicher Beeinträchtigung durch Straßenverkehr, Streusalz und Pflanzenschutzmittel. Schattige Kühle auch an Tagen mit viel Sonnenschein, die Feuchtigkeit speichernde Wirkung der Laubdächer und gedämpfte Windgeschwindigkeiten im Alleentunnel sorgen für ganz spezifische Lebensbedingungen und ein besonderes Kleinklima. Bestimmte Spinnenarten, Käfer, Bienen und andere Insekten finden in Alleen einen Lebensraum. So können auf einzelnen Bäumen bis zu 500 Arten gezählt werden. Die Früchte von Bäumen wie der Eberesche dienen für bis zu 60 Vogelarten als Nahrung. Alleen können Feinstäube aus der Luft herausfiltern: Staubpartikel schlagen sich auf den Blättern nieder und werden vom Regen abgewaschen. Ein Baum kann auf diese Weise pro Jahr bis zu einer Tonne Staub aus der Luft entfernen. Feinstäube sind besonders gesundheitsschädlich, weil sich an ihnen Luftschadstoffe anlagern. Wenn diese in den menschlichen Körper gelangen, können sie Bronchitis, Asthma, Lungenkrebs oder Herz- und Kreislaufschäden auslösen.

Das Bepflanzen von Straßenräumen mit beidseitigen Baumreihen begann in größerem Umfang im 18. Jahrhundert. Hauptgrund war damals das komfortable Reisen mit Pferdekutschen im kühlen Schatten der Alleebäume. Napoleon wird beispielsweise nachgesagt, er hätte eine schnellwüchsige Pappelallee gepflanzt, um seiner Armee ein schattiges Marschieren zu ermöglichen. Auch Friedrich der Große war der Meinung, dass an Chausseen Bäume gepflanzt werden müssten, damit Soldaten bei langen Fußmärschen nicht so schnell ermüdeten. Durch die Beschattung und durch die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit sollte zudem der Fahrbahnbelag geschützt werden. Weiterhin ging man davon aus, dass Baumpflanzungen die Böschung befestigen und der Entwässerung des Straßenunterbaus dienen. Letztlich sollte durch die Bepflanzung eine optische Führung erreicht werden, das heißt die Allee sollte den weiteren Verlauf der Straße, insbesondere bei Dunkelheit, wenn die Strasse sonst nicht mehr zu erkennen war, verdeutlichen.

Beim Ausbau des Straßennetzes um die Wende zum 19. Jahrhundert gehörte die Baumpflanzung gewöhnlich zum Standard. Erste Straßengesetze wie die mecklenburgische „Circular-Verordnung“ von 1840 schrieben das Anpflanzen von Straßenbäumen schließlich verpflichtend vor. So legte die Circular-Verordnung u.a. fest, dass auf gerader Strecke der Abstand zwischen Weg (Fahrbahn) und Baum eine rheinländische Rute (das sind 3,766 m) zu betragen hatte. Viele unserer heute bestehenden alten Alleen wurden in dieser Zeit angelegt. Das Entwenden oder Beschädigen der Alleebäume konnte mit teils drastischen Strafen geahndet werden.
Mit dem Beginn des motorisierten Verkehrs begann die Asphaltierung der bis dahin unbefestigten oder gepflasterten Wege. Durch die zunehmende Verkehrsentwicklung kam es dann zu einer drastischen Reduzierung der alten Alleenbestände, was in der Bundesrepublik bereits in den 50er Jahren begann. In der DDR standen die erforderlichen Mittel für den Straßenausbau hingegen nur begrenzt zur Verfügung. Eine Verbreiterung der Fahrbahnen erfolgte in der Regel nicht. Jedoch blieb auch die Neuanlage von Alleen im heutigen Mecklenburg-Vorpommern eine Ausnahme. Lediglich für den Straßenobstbau wurden in den 1950er und 1960er Jahren Obstbaumalleen gepflanzt.

Nach der Wende kam es auch hier zu einem rasanten Anstieg des Verkehrs, was den umfangreichen Ausbau vieler Straßen zur Folge hatte. Hierdurch entstanden vielerorts nahezu unlösbar scheinende Konfliktsituationen. Die Fahrbahnen wurden an die Alleebäume „herangebaut“. Das über Jahrzehnte nicht erforderliche bzw. vernachlässigte Lichtraumprofil wurde frei geschnitten. Mit der massiven Verlegung von Versorgungsleitungen Anfang der 90er Jahre wurden die Straßenrandbereiche teilweise radikal ausgefräst und das Wurzelwerk gekappt. Hinzu kamen verkehrsbedingte Bodenverdichtungen. Der in der Jugend der Bäume üppig zur Verfügung stehende Lebensraum verringerte sich damit sowohl ober- als auch unterirdisch, obwohl mit dem Alter der Bäume der Bedarf an Raum und Nährstoffen wächst. Dieser Konflikt wurde durch den modernen Verkehr, insbesondere den wachsenden Schwerlastverkehr, verschärft. Schadstoffbelastungen, Streusalz, Anfahrschäden sowie teilweise neuartige Baumkrankheiten und Schaderreger haben die Vitalität der viele Jahrzehnte alten Alleebäume zusätzlich stark beeinträchtigt.

In den letzten Jahren haben sich die Verluste noch in Grenzen gehalten. Dieser Zustand wird sich in den kommenden Jahren jedoch voraussichtlich ändern: Viele der alten Bäume werden sterben. Das bekannte Bild vorhandener Alleen wird sich dadurch wandeln. Bisher geschlossene Alleen werden Lücken erhalten. Vorhandene Lücken werden sich vergrößern.

Stellt man sich Nordwestmecklenburg ohne seine alten Alleen vor, so verliert unsere Landschaft erheblich an Schönheit. Die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns normiert das Staatsziel, unsere Alleen zu erhalten bzw. zu erneuern. Dieses Ziel wird durch unser Naturschutzgesetz sowie durch untergesetzliche Regelungen zu einer gesetzlichen Pflichtaufgabe für Land, Kreise und Gemeinden. Bisher gelingt es uns jedoch nicht vollständig, den ererbten Bestand an Alleen zu erhalten. Entscheidende Vollzugsprobleme ergeben sich, da nach dem Ausbau ehemals schmaler Straßen oft nicht mehr ausreichend Pflanzfläche entlang des Straßenkörpers zur Verfügung steht. Knappe öffentliche Haushaltsmittel verschärfen das Problem.

Im Unterschied zu Straßen lassen sich Alleen nicht unmittelbar voll funktionsfähig bauen. Sie müssen gepflanzt und dann mehrere Jahrzehnte fachgerecht gepflegt werden, bevor sich schließlich die volle Funktion einer alten Allee ergibt. Vorrangiges Ziel ist es daher, den ererbten Altbestand an Alleen zu erhalten. Wo dieses nicht möglich ist, sollen Verluste durch Neupflanzungen ausgeglichen werden. Es gilt, künftigen Generationen in der Summe ein ebensolches Netz von Alleen zu hinterlassen, wie wir es vorgefunden haben.

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