Tierhandel
Ziel ist der Schutz von Tierbeständen gegen Tierkrankheiten bzw. -seuchen beim innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von lebenden Tieren und Waren tierischer Herkunft.
Internationaler Tierhandel
- Überwachung, Untersuchung, Attestierung, Registrierung und Zulassung von Betrieben, Anträge zum Verbringen von Geflügelgülle
Nationaler Tierhandel
- Überwachung des Schutzes gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Tierverkehr
Registrierung
- der zugelassenen Viehhandels-, Transportunternehmen
- der Sammelstellen
amtliche Beaufsichtigung
- Erstellen von Ursprungs- und/oder Gesundheitszeugnissen
- Überwachung der Kennzeichnung von Vieh
- Veranstaltungen mit Tieren