Lotto und Tombola
Leistungsbeschreibung
Für die Genehmigung zur Veranstaltung einer Lotterie / Tombola ist der Landkreis nur zuständig, wenn die Durchführung der Veranstaltung sich über den Bereich des Amtes bzw. der amtsfreien Stadt/ Gemeinde hinaus erstreckt. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen für die Genehmigung zur Veranstaltung einer Lotterie
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
Name des Veranstalters
Ort oder Gebiet
Beginn und Dauer
Losart
Vertriebsform
Spielplan
Verwendungszweck des Reinertrages
Angabe, zu welcher Zeit und wo die Auslosung stattfindet