Handelsklassenüberwachung im Einzelhandel

Leistungsbeschreibung

Handelsklassenüberwachung im Einzelhandel
Bestimmte Lebensmittel unterliegen den Bestimmungen des Handelsklassenrechts. Wird ein verpacktes Erzeugnis im Einzelhandel angeboten, für das es gesetzliche Handelsklassen gibt, müssen die zur Kennzeichnung vorgeschriebenen Angaben deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht sein. Nicht verpackte Produkte müssen am Ort des Verkaufs mit einem Schild ausgezeichnet sein, welches die vorgeschriebenen Angaben enthält.

Marktüberwachung bei Obst und Gemüse
Der Handel mit frischem Obst und Gemüse erfordert für den Schutz der Verbraucher vor Täuschung Qualitätsnormen auf gesetzlicher Grundlage. Mit den Qualitätsnormen der Europäischen Union sowie den deutschen Handelsklassen für Speise- und Speisefrühkartoffeln wurden auch die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb der Wirtschaftsbeteiligten geschaffen. Der Handel mit frischem Obst und Gemüse darf nur stattfinden, wenn die Normen erfüllt sind. Diese bestimmen u.a. den Reifegrad, die Größe und das Aussehen der Früchte. Es wird sichergestellt, dass ein Handel ohne vorherige Besichtigung der Ware möglich ist. Durch diese Regelungen sowie die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht der Ware wird für den Verbraucher ein Preis- und Qualitätsvergleich möglich.

Die Zuständigkeit der Überwachung zur Anwendung und Einhaltung der Normen ist in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt geregelt:

  • Auf der Erzeuger- und Großhandelsstufe = Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
  • Auf der Einzelhandelsstufe = Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des

Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit   und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.

 

 

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