Immission - Heizen

Immissionen sind störende Einwirkungen aus der Umwelt, wie Lärm, Geruch, Staub oder Vibration. Auch Strahlung wie z.B. Licht oder Funkwellen gehören zu den Immissionen.

Immissionen sind so vielfältig und können so sehr stören, dass Umweltschutz oft sogar mit Immissionschutz gleichgesetzt wird (was dann doch zu kurz gegriffen ist).
Haupttätigkeit der Immissionsschutzbehörde ist die Vorbeugung. Dazu werden sämtliche Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und die überwiegende Zahl aller Bauvorhaben auf mögliche Immissionen geprüft und ggf. Auflagen erteilt.

Wenn die Vorbeugung einmal nicht funktioniert hat und Sie sich durch Immissionen belästigt fühlen, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Immissionsschutzbehörde für das Gebiet der Hansestadt Wismar ist die Stadt selbst, für alle übrigen Gemeinden des Landkreises ist es meistens die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Die Kontaktdaten für die Hansestadt Wismar finden Sie hier mit dem Suchbegriff "Immissionsschutz".
Für einige Sachverhalte sind aber auch im Landkreis die Gemeinden direkt zuständig. Erkundigen Sie sich daher bitte zunächst in den folgenden Beiträgen weiter nach der für Ihren Fall zuständigen Behörde.

Wichtige Hinweise

Ist Ihr Kessel überhaupt für Holz als Hauptbrennstoff geeignet und zugelassen? - bestehende alte Gliederkessel (Schwerkraft-Warmwasser-Heizung – GK-Serie – siehe Bild) dürfen noch betrieben werden - allerdings nur mit dem lt. Hersteller zulässigen Hauptbrennstoff Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks. Holz ist nur zum Anheizen erlaubt. Alte gebrauchte GK dürfen nicht neu aufgestellt werden (Umweltministerium vom 12.08.2004) - diese und andere ungeeignete Kessel verbrennen Holz unter Luftmangel, d.h. es wird z.T. verschwelt und führt zu vermeidbaren Rauchbelästigungen.
Richtige Wahl der Heizleistung des Kessels bzw. Kaminofens und ggf. des Pufferspeichers - kann die freigesetzte Energie nicht vom Verbraucher abgenommen werden, drosselt entweder der Benutzer des Kamins manuell die Luftzufuhr, weil das Wohnzimmer zu warm wird, oder die Zentralheizung tut dies automatisch, weil der Warmwasserpuffer bereits 'voll' geladen ist. In beiden Fällen erfolgt eine mehr oder weniger starke Verschwelung bis hin zum Ersticken des Feuers unter erheblicher Rauchentwicklung. Denken Sie also daran, dass eine Holzfeuerung im Gegensatz zur Öl- oder Gasheizung keinen Ausschaltknopf für das Feuer besitzt.


Ausreichende Schornsteinhöhe: - vereinfacht gilt lt. Feuerungsverordnung MV: Schornsteinmündungen müssen den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein. - von der zweiten Option '1m von der Dachfläche' wird i.d.R. sowohl aus unserer Beschwerdepraxis als auch aus Sicht der BSFM abgeraten, weil Rauchverwirbelungen im Nahbereich des Hauses insbesondere in Wohngebieten immer wieder Belästigungen erzeugen. - unser Tipp: Lieber etwas mehr in die Schornsteinhöhe investieren als später in den Nachbarschaftsstreit – lassen Sie sich von Ihrem BSFM beraten! Bei niedriger Austrittsgeschwindigkeit der Abgase, niedriger Abgastemperatur und Wind kann sich die effektive Schornsteinhöhe reduzieren, wenn auf der Leeseite des Schornsteins oder der Dachfläche die Luft nach unten strömt. Dieser Effekt wird auch als Downwash (engl. für Abwind) bezeichnet und stellt eine typische Beschwerdesituation dar.


Verbrennen Sie keine Abfälle, auch keine Kunststoffe bzw. kunststoffbeschichtete Platten, Altpapier oder Altpapierbriketts. Bei Verbrennung dieser Abfallstoffe können blausäure- und salzsäurehaltige Dämpfe bzw. giftige Schwermetalle über die abziehenden Rauchgase freigesetzt werden. Diese Stoffe vergiften nicht nur die Luft, sie zersetzen auch die Innenwände der Kamine. Ausschließlich mechanisch bearbeitetes Holz ist zulässig. Sobald Teer/Farbe/u.ä. aufgetragen wurde, die Verwendung von Holzschutzmitteln nicht ausgeschlossen werden kann oder es sich um Spanplatten o.ä. handelt (siehe Bild), ist die Verbrennung in häuslichen Feuerungsanlagen unzulässig. Im Interesse der Nachbarn und der Umwelt ist eine ordentliche Entsorgung vorzuziehen.


Entfernen Sie vor dem Anheizen die Asche aus dem Feuerraum und dem Aschenkasten. Nur freiliegende Rostflächen gewährleisten eine ausreichende Luftverteilung im Brennstoffbett und einen sauberen Abbrand.
Verwenden Sie zum Anheizen nur kleinstückiges, trockenes Holz mit einer Restfeuchte unter 20%. Die Trocknung erreichen Sie durch geschützte, gut belüftete Lagerung über, je nach Holzart, 2 bis 3 Jahre (siehe Bild). Durch eine gute Luftzufuhr erzeugen Sie einen ausreichenden Kaminzug mit möglichst geringen Belästigungen in der Anheizphase.
Legen Sie nicht zu viel Brennstoff auf einmal nach, damit die Flammen nicht ersticken. Während des Abbrandes mit langer, leuchtender Flamme (Entgasungsphase) muss ausreichend Verbrennungsluft zugeführt werden, damit kein Schwelbrand entstehen kann bzw. Ruß- oder Pechbildung vermieden wird.
Drosseln Sie die Luftzuführung erst, wenn die Verbrennung des Glutstockes (Vergasungsphase) beginnt. Dieser Vorgang ist an kurzen, durchscheinenden Flammen zu erkennen, die nicht zur Rußbildung neigen.
Entfernen Sie in regelmäßigen Abständen die Ruß- und Flugascheablagerungen aus den Zügen der Feuerstätte. Sie verbessern dadurch die Wärmeübertragung.

Verwaltung WismarVerwaltung Wismar

Bereits seit dem 22. März 2010 gelten neue Regelungen für Kaminöfen sowie Holz- und Kohleheizkessel. Insbesondere wurden die zulässigen Werte für eine Reihe von Luftschadstoffen erheblich verschärft.

Details finden Sie in der unten verlinkten Broschüre des Umweltbundesamtes.

Ob Ihre Feuerungsanlage die Anforderungen erfüllt, prüft Ihr Schornsteinfeger. Der Schornsteinfeger hält den Kontakt zur Immissionsschutzbehörde.
Für eine Feuerungsanlage, die weiter betrieben werden soll, obwohl sie die Anforderungen nicht mehr einhält, kann ein Ausnahmeantrag gemäß § 22 der 1. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt werden.
Bitte benutzen Sie dazu die hier verlinkten Formulare (Formate Word oder pdf), die Sie gemeinsam mit Ihrem Schornsteinfeger ausfüllen müssen.

Broschüre des Umweltbundesamtes
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikatio

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