Ist Ihr Kessel überhaupt für Holz als Hauptbrennstoff geeignet und zugelassen? - bestehende alte Gliederkessel (Schwerkraft-Warmwasser-Heizung – GK-Serie – siehe Bild) dürfen noch betrieben werden - allerdings nur mit dem lt. Hersteller zulässigen Hauptbrennstoff Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks. Holz ist nur zum Anheizen erlaubt. Alte gebrauchte GK dürfen nicht neu aufgestellt werden (Umweltministerium vom 12.08.2004) - diese und andere ungeeignete Kessel verbrennen Holz unter Luftmangel, d.h. es wird z.T. verschwelt und führt zu vermeidbaren Rauchbelästigungen.
Richtige Wahl der Heizleistung des Kessels bzw. Kaminofens und ggf. des Pufferspeichers - kann die freigesetzte Energie nicht vom Verbraucher abgenommen werden, drosselt entweder der Benutzer des Kamins manuell die Luftzufuhr, weil das Wohnzimmer zu warm wird, oder die Zentralheizung tut dies automatisch, weil der Warmwasserpuffer bereits 'voll' geladen ist. In beiden Fällen erfolgt eine mehr oder weniger starke Verschwelung bis hin zum Ersticken des Feuers unter erheblicher Rauchentwicklung. Denken Sie also daran, dass eine Holzfeuerung im Gegensatz zur Öl- oder Gasheizung keinen Ausschaltknopf für das Feuer besitzt.
Ausreichende Schornsteinhöhe: - vereinfacht gilt lt. Feuerungsverordnung MV: Schornsteinmündungen müssen den First um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein. - von der zweiten Option '1m von der Dachfläche' wird i.d.R. sowohl aus unserer Beschwerdepraxis als auch aus Sicht der BSFM abgeraten, weil Rauchverwirbelungen im Nahbereich des Hauses insbesondere in Wohngebieten immer wieder Belästigungen erzeugen. - unser Tipp: Lieber etwas mehr in die Schornsteinhöhe investieren als später in den Nachbarschaftsstreit – lassen Sie sich von Ihrem BSFM beraten! Bei niedriger Austrittsgeschwindigkeit der Abgase, niedriger Abgastemperatur und Wind kann sich die effektive Schornsteinhöhe reduzieren, wenn auf der Leeseite des Schornsteins oder der Dachfläche die Luft nach unten strömt. Dieser Effekt wird auch als Downwash (engl. für Abwind) bezeichnet und stellt eine typische Beschwerdesituation dar.
Verbrennen Sie keine Abfälle, auch keine Kunststoffe bzw. kunststoffbeschichtete Platten, Altpapier oder Altpapierbriketts. Bei Verbrennung dieser Abfallstoffe können blausäure- und salzsäurehaltige Dämpfe bzw. giftige Schwermetalle über die abziehenden Rauchgase freigesetzt werden. Diese Stoffe vergiften nicht nur die Luft, sie zersetzen auch die Innenwände der Kamine. Ausschließlich mechanisch bearbeitetes Holz ist zulässig. Sobald Teer/Farbe/u.ä. aufgetragen wurde, die Verwendung von Holzschutzmitteln nicht ausgeschlossen werden kann oder es sich um Spanplatten o.ä. handelt (siehe Bild), ist die Verbrennung in häuslichen Feuerungsanlagen unzulässig. Im Interesse der Nachbarn und der Umwelt ist eine ordentliche Entsorgung vorzuziehen.
Entfernen Sie vor dem Anheizen die Asche aus dem Feuerraum und dem Aschenkasten. Nur freiliegende Rostflächen gewährleisten eine ausreichende Luftverteilung im Brennstoffbett und einen sauberen Abbrand.
Verwenden Sie zum Anheizen nur kleinstückiges, trockenes Holz mit einer Restfeuchte unter 20%. Die Trocknung erreichen Sie durch geschützte, gut belüftete Lagerung über, je nach Holzart, 2 bis 3 Jahre (siehe Bild). Durch eine gute Luftzufuhr erzeugen Sie einen ausreichenden Kaminzug mit möglichst geringen Belästigungen in der Anheizphase.
Legen Sie nicht zu viel Brennstoff auf einmal nach, damit die Flammen nicht ersticken. Während des Abbrandes mit langer, leuchtender Flamme (Entgasungsphase) muss ausreichend Verbrennungsluft zugeführt werden, damit kein Schwelbrand entstehen kann bzw. Ruß- oder Pechbildung vermieden wird.
Drosseln Sie die Luftzuführung erst, wenn die Verbrennung des Glutstockes (Vergasungsphase) beginnt. Dieser Vorgang ist an kurzen, durchscheinenden Flammen zu erkennen, die nicht zur Rußbildung neigen.
Entfernen Sie in regelmäßigen Abständen die Ruß- und Flugascheablagerungen aus den Zügen der Feuerstätte. Sie verbessern dadurch die Wärmeübertragung.