Mütter und Töchter des Grundgesetzes
Ausstellungen im Grenzhus Schlagsdorf
Die Gleichstellungsbeauftragte Simone Jürß eröffnet am 2. Oktober um 11 Uhr im Grenzhus Schlagsdorf die Ausstellungen „Mütter des Grundgesetzes“ und „Töchter des Grundgesetzes in Nordwestmecklenburg“.
Mütter des Grundgesetzes
Die Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ ist ein Angebot des Helene- Weber-Kollegs, das sich in Trägerschaft der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) Berlin e.V. befindet.
Im 65-köpfigen Parlamentarischen Rat, der im Jahr 1949 das Grundgesetz erarbeitete, waren nur vier weibliche Abgeordnete tätig – die Mütter des Grundgesetzes. Sie erkämpften in Art. 3, Abs. 2 GG mit der Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz.
Töchter des Grundgesetzes
Die Ausstellung „Töchter des Grundgesetzes in Nordwestmecklenburg“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Gleichstellungsbeauftragten mit dem Grenzhus Schlagsdorf, der Politischen Memoriale MV und der Landeszentrale für politische Bildung MV.
Die Ausstellung präsentiert 10 junge und junggebliebene Frauen aus Nordwestmecklenburg, die sich in ihrer beruflichen Tätigkeit oder im ehrenamtlichen Engagement in besonderer Weise für die Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen. Die Ausstellung entstand auf der Grundlage geführter Interviews.
Ausstellungsdauer und Eröffnung
Ausstellungsdauer: 2. Oktober bis 26. November Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag 10:00 bis 16:30 Uhr


