Covid19 in NWM – Freitag (21.5.)
Am Freitag vor Pfingsten melden wir aus Nordwestmecklenburg 5 Neuninfektionen mit Covid19. Damit sind derzeit 103 Menschen mit einer Infektion in Quarantäne.
Die Inzidenz in Nordwestmecklenburg beträgt heute 33,1. Niedrigere Werte haben nur Schwerin mit 32,4, und Vorpommern-Rügen mit17,8.
Die Stadt Rostock liegt heute bei 42,5, der Landkreis Ludwigslust-Parchim bei 46,7 und der Landkreis Rostock bei 46,8. Noch im „roten Bereich“ liegen die Mecklenburgische Seenplatte mit 57,7 und Vorpommern-Greifswald mit 67,5. Landesweit beträgt die Inzidenz 44,8.
Genesungsbescheinigungen
Nachdem wir gestern dazu informiert hatten, wie man an eine „Genesungsbescheinigung“ kommt, erreichte das Gesundheitsamt dazu eine große Anzahl von Anfragen. Wir machen darauf aufmerksam, dass es insbesondere über die Pfingst-Tage zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann und es einige Zeit dauern wird, bis die Anfragen abgearbeitet und die Bescheinigungen versandt sind.
Außerdem weisen wir noch einmal darauf hin, dass auch ein Laborbericht oder eine Quarantäne-Bescheid aufgrund einer zurückliegenden Infektion als Beleg ausreicht.
Sollte beides nicht vorliegen, müsste bei Dienstleistungen und Tätigkeiten bei denen dies notwendig ist, weiterhin auf die Vorlage eines negativen Schnelltests zurückgegriffen werden.
Präsenzunterricht nach Pfingsten und weitere Regelungen
Gestern Abend verkündete die Landesregierung den Beschluss aus einer Sondersitzung des Landeskabinetts zum Schulbetrieb nach Pfingsten. Demnach sollen Schulen in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 50 (Stichtag Donnerstag, 20. Mai) nach den Pfingstferien wieder zum Regelbetrieb zurückkehren – also auch in Nordwestmecklenburg. Das bedeutet, dass ab kommender Woche auch die Klassenstufen 7 und darüber wieder in Präsenz und ohne Wechselunterricht beschult werden.
Die ganze Meldung dazu finden Sie auf dem neuen zentralen Corona-Info-Portal des Landes mv-corona.de:
www.mv-corona.de/news/schulen-mv-oeffnen-nach-pfingsten-fuer-alle-jahrgaenge
Für den Bereich der Kultur will die Landesregierung am 25. Mai bei einem Kulturgipfel ebenfalls Öffnungsschritte beraten.
Der Landkreis hat heute Allgemeinverfügung veröffentlicht welche die derzeit gültige Allgemeinverfügung zur Öffnung des Einzelhandels zum 25.5 aufhebt. Diese ist ab dann nicht mehr notwendig, weil sie durch die wesensgleiche Corona-Landesverordnung vom 19.5 ersetzt wird, die ab diesen Zeitpunkt den Betrieb im Einzelhandel regelt. Wesentliche Änderungen für den Betrieb im Einzelhandel ergeben sich daraus in der Praxis nicht.
Sollte es über das Pfingstwochenende keine Entwicklungen geben, die einen Zwischenbericht notwendig machen, melden wir uns am Dienstag mit dem nächsten Covid-Bericht.

