Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Sozialgerichtsbarkeit gesucht
Vorschläge bis zum 29.08.2025
Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist aufgefordert, Vorschläge für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für die Sozialgerichtsbarkeit beim Sozialgericht Schwerin und Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern zu unterbreiten.
Über die entsprechende Vorschlagsliste wird der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg entscheiden.
Gem. § 16 Abs. 1 SGG kann das Amt des ehrenamtlichen Richters unter Anderem nur ausüben, wer Deutscher ist und das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat. Weiterhin dürfen gemäß § 17 Abs. 3 SGG Bediensteten der Kreise und kreisfreien Städte nicht ehrenamtliche Richter in der Kammer sein, die über Streitigkeiten aus ihrem Arbeitsgebiet entscheidet.
Bitte beachten Sie die entsprechenden weiteren Hinweise des Merkblattes für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit.
Sollte ihr Interesse geweckt worden sein, senden Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Formblatt „Bewerbungsformular.pdf“ bis zum 29. August 2025 per E-Mail an wahlen@nordwestmecklenburg.de oder per Post an:
Landkreis Nordwestmecklenburg
Der Landrat
"Ehrenamtliche Richter/innen Sozialgericht"
Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht
Rostocker Straße 76
23970 Wismar

