Geflügelpest: Schutzzone nach Ausbruch in Kirch Grambow wird aufgehoben
Geflügelhalter müssen weiter Biosicherheitsmaßnahmen beachten
Nachdem am 20.12.2022 in einer Hausgeflügelhaltung in der Gemeinde Wedendorfersee/ Ortsteil Kirch Grambow der Ausbruch der Geflügelpest, verursacht durch den Subtyp H5N1, amtlich festgestellt wurde, hatte der Landkreis die Allgemeinverfügung Nr. 5_2022 erlassen. Mit dieser wurden eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet und Schutzmaßregeln angeordnet.
In den vergangenen drei Wochen wurde in beiden Zonen kein weiterer Fall der Geflügelpest beim Hausgeflügel festgestellt. Daher hebt der Landkreis Nordwestmecklenburg zunächst die Schutzzone mit Wirkung vom 11.01.2023 auf.
Die entsprechende Allgemeinverfügung Nr. 1 – 2023 zur Bekämpfung der Geflügelpest und Aufhebung der Schutzzone wurde am 10.01.2023 auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html
veröffentlicht.
Damit wird auch die generelle Stallpflicht für das Geflügel in der Schutzzone aufgehoben.
Die bisher in der Schutzzone gelegenen Orte gehen in die noch mindestens bis zum 19.01.2023 bestehende Überwachungszone über. Dementsprechend haben die Geflügelhalter die Schutzmaßregeln für die Überwachungszone bis zu deren Aufhebung zu beachten.
Da von einer Anwesenheit des Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 in der Wildvogelpopulation auszugehen ist, kann jedoch noch keine allgemeine Entwarnung gegeben werden.
Das Verhindern jeglichen Kontaktes zwischen Wildvögeln, insbesondere Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, und dem Hausgeflügel ist weiterhin von entscheidender Bedeutung.
Ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, z.B. einem Hofteich, unmittelbarem Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug oder Wildvogelansammlungen in unmittelbarer Nähe, keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln und dem Hausgeflügelbestand herzustellen, müssen die Tiere in einem geschlossenen Stall oder in einer wildvogelsicheren Voliere gehalten werden.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sind durch Geflügelhalter ständig zu beachten:
- Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
- Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.
Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).
In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

