Virus der Blauzungenkrankheit
Impf-Informationen
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine durch Mücken (Gnitzen) übertragene Viruserkrankung bei Wiederkäuern wie Schafen, Ziegen, Rindern, Alpakas und Lamas und Wildwiederkäuern.
Empfänglich sind alle Wiederkäuer, insbesondere Schafe und Lämmer können schwer daran erkranken und auch versterben. Von der Erkrankung betroffene Tiere haben Fieber, wirken matt und können lahmen. Im Maul- und Klauenbereich können sich Bläschen bilden. Typisch sind Speichelfluss und eine geschwollene blaue Zunge.
Seit Oktober 2023 breitet sich die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps-3 (BTV-3) auch in Deutschland aus. Bislang sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen betroffen. In diesem Jahr wurden bereits über 75 Fälle bestätigt.
Noch wurden in Mecklenburg-Vorpommern keine Fälle bestätigt. Mit einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche muss jedoch gerechnet werden, das geht auch aus der letzten Risikobewertung vom 12.04.2024 des Nationalen Referenzlabors (FLI Riems) hervor. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko der Übertragung von BTV durch Gnitzen für die Monate von Mai bis Oktober als hoch ein. Aufgrund der Erfahrungen mit dem BTV-8 Geschehen in den Jahren 2006-2007, ist zu befürchten, dass sich auch BTV-3 bei einer zu erwartenden Ausbreitungsgeschwindigkeit von ca. 1-2 km am Tag über weite Teile Deutschlands ausbreiten wird.
Die Impfung mit inaktivierten Impfstoffen ist die effektivste, sicherste und einzige Möglichkeit, Tiere wirksam gegen eine Infektion mit BTV zu schützen. Dafür sollte die Impfung, den Angaben der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut zufolge, bis zum Beginn der Hauptflugzeit der virusübertragenden Gnitzen im Sommer möglichst abgeschlossen sein.
Einen zugelassenen Impfstoff gegen den BTV Serotyp 3 gibt es zurzeit in Europa nicht.
Gemäß der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV), die am 07.06.2024 in Kraft trat, ist nun allerdings die Anwendung der in der Verordnung genannten Impfstoffe möglich. Die Verordnung gestattet die Anwendung der drei benannten Impfstoffe, die sich noch im Zulassungsverfahren befinden.
Mit unserer Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 2-2024 wird allen Tierhaltern die Möglichkeit zur freiwilligen Impfung und damit dem Schutz ihrer Tiere vor BTV-3 eröffnet. Wer seine Tiere impfen lässt, muss innerhalb von sieben Tagen die Impfdaten mittels der tierärztlichen Anwendungsbelege dem Veterinäramt übermitteln (z.B.k.kempke@nordwestmecklenburg.de oder n.kebschull@nordwestmecklenburg.de oder Fax: 03841-3040-3999 oder per Post).
Tierhalter wenden sich bitte bei Fragen zur Durchführung der Impfung an ihre Hoftierärztin/ihren Hoftierarzt.
Die Kosten für die Impfstoffe und die Durchführung der Impfung muss der Tierhalter tragen. Ob die Tierseuchenkasse von M-V einen Anteil der Kosten übernimmt ist leider noch nicht entschieden.
Die Blauzungenkrankheit ist für Menschen ungefährlich, der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten von Tieren bedenkenlos möglich.
Bei weiteren fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3913, 3901).
In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 2 - 2024 zur Genehmigung von freiwilligen Schutzimpfungen von Tieren gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3
0.4 MBav nr. 2 2024 zur genehmigung der impfung von tieren gegen btv 3

