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Waldbrandgefahr Stufe 4

Trockenheit in Nordwestmecklenburg

Aufgrund der aktuellen Trockenheit gilt in Teilen des Landkreises Nordwestmecklenburg aktuell die höchste Waldbrandgefahrenstufe 4*.

Da die meisten Brände durch fahrlässiges Fehlverhalten entstehen, sind Vorsorge- und Aufklärungsmaßnahmen unerlässlich. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Dazu zählen:

  • Im und am Wald (Mindestabstand 50 Meter) darf kein Feuer entzündet werden.
  • Nicht im Wald und in der Feldflur rauchen und keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen.
  • Aus betrieblichen Gründen anzulegende Feuer, im oder am Wald, sind bei der Forstbehörde und der Feuerwehrleitstelle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen; Brandschutzauflagen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Befahren von nicht öffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.
  • Beim Bemerken von Bränden in Wäldern, Heideflächen und auch Mooren sollte jede/r Bürger:in für eine schnellstmögliche Alarmierung von Feuerwehr (Notruf 112) oder Polizei (Notruf 110) sorgen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.wald-mv.de/waldprojekte/waldbrandschutz/

*Die Gefahrenstufe 5 kann nur in Forst- oder Nationalparkämtern mit einem überwiegenden Anteil an A-Gebieten (allg. hohe Waldbrandgefahr) ausgelöst werden. Für die Gebiete B und C (allg. mittlere und geringe Waldbrandgefahr) ist bereits die Gefahrenstufe 4 die höchstmögliche Gefahrenstufe! Der Landkreis Nordwestmecklenburg besteht im Großteil aus C-Gebieten.

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